Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes “Grenzübergang zur Republik Polen am Grenzstein 360” i.d.F. der 1. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 28 Gemeindeordnung befangene Bürger keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen:
Infolge einer nicht gültigen Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes “Grenzübergang zur Republik Polen am Grenzstein 360” i.d.F. der 1. Änderung muss eine erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes “Grenzübergang zur Republik Polen am Grenzstein 360” i.d.F. der 1. Änderung im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB erfolgen. Anlagen:
Lageplan |
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