Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 3.4” i.d.F. der 1. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 28 Gemeindeordnung befangene Bürger keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Infolge einer nicht gültigen Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 3.4” i.d.F. der 1. Änderung muss eine erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 3.4” i.d.F. der 1. Änderung im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB erfolgen.
Anlagen:
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