Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordneten beschließen die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz). Die Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung zur Information.
Erläuterungen:
In der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz) § 4 Abs.2 ist festgelegt, dass die Gebühren die gesetzliche Umsatzsteuer beinhalten. Durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19% zum 01.01.2007 ist es erforderlich, die Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz) zu überarbeiten. Um gleichbleibende Einnahmen zu erreichen müssen die Gebühren minimal erhöht werden. Es wird vorgeschlagen, die Standgebühren zum 01.01.2007 zu erhöhen. Von einer Erhöhung der Betriebskosten sehen wir ab, obwohl diese Gebühr auch incl. Mwst. berechnet wird. In der vorgeschlagenen Erhöhung der Standgebühren ist die Mehrwertsteuererhöhung der Betriebskosten bereits berücksichtigt.
Anlagen:
Anlage 1: 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Markteinrichtungen der Stadt Forst (Lausitz)
Anlage 2: Gegenüberstellung alte - neue Fassung
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