Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0790/2006  

 
 
Betreff: Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Forst GmbH und der Krankenhaus Forst GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Handreck
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
18.10.2006 
22 Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
03.11.2006 
18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt zur Klarstellung die Vertretung der Stadt Forst (Lausitz) im Aufsichtsrat der Stadtwerke Forst GmbH und der Krankenhaus Forst GmbH bis zum Amtsantritt der neu gewählten Bürgermeisterin/ des neu gewählten Bürgermeisters durch den Ersten Beigeordneten.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Mit Wirkung vom 12.10.2006 nimmt bis zum Amtsantritt einer neuen Bürgermeisterin bzw. eines neuen Bürgermeisters Herr Goldschmidt in seiner Funktion des Ersten Beigeordneten sämtliche Amtsgeschäfte des Bürgermeisters wahr.

 

Demnach ist die Besetzung im Aufsichtsrat der Stadtwerke Forst GmbH und der Krankenhaus Forst GmbH erforderlich.

 

Stadtwerke Forst GmbH

 

Gemäß § 9 (1) des Gesellschaftervertrages ist der Bürgermeister kraft Amtes Aufsichtsratsmitglied.

 

Nunmehr soll der Erste Beigeordnete der Stadt Forst (Lausitz) nach Verlust der Rechtsstellung des bisherigen hauptamtlichen Bürgermeisters bis zu einer Neuwahl, die Funktion des Vertreters der Stadt Forst (Lausitz) wahrnehmen.

 

 

Krankenhaus Forst GmbH

 

Nach § 10 (1) des Gesellschaftervertrages besteht der Aufsichtsrat aus insgesamt 10 Mitgliedern. Gemäß § 104 (1) und (2) vertritt grundsätzlich der hauptamtliche Bürgermeister die jeweilige Gemeinde u.a. im Aufsichtsrat.

In der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) vom 22.09.2006 wurde die Neubesetzung des Aufsichtsrates der Krankenhaus Forst GmbH beschlossen. Demnach erhalten 9 Sitze die Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und 1 Sitz der hauptamtliche Bürgermeister.

 

Nunmehr soll der Erste Beigeordnete der Stadt Forst (Lausitz) nach Verlust der Rechtsstellung des bisherigen hauptamtlichen Bürgermeisters bis zu einer Neuwahl, die Funktion des Vertreters der Stadt Forst (Lausitz) wahrnehmen.

 

 

Hinsichtlich der Wahrnehmung der Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden sind die Regelungen der jeweiligen Gesellschafterverträge maßgeblich. (Gesellschaftervertrag der Stadtwerke Forst GmbH § 10 (1) und Gesellschaftervertrag der Krankenhaus Forst GmbH § 10 (8))