Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet “Am Robert-Koch-Platz”.
Das Plangebiet wird begrenzt:
Im Norden: Durch die nördliche Grenze des Flurstückes 123/2, Flur 15, Gemarkung Forst Im Osten: Durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 319, 123/2 und 328, Flur 15, Gemarkung Forst Im Süden: Durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 319, 328 und 329, Flur 15, Gemarkung Forst Im Westen: Durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 329 und 123/2, Flur 15, Gemarkung Forst sowie durch die Verbindungslinie des nordwestlichen Grenzpunktes des Flurstückes 329, Flur 15, Gemarkung Forst sowie des südwestlichen Grenzpunktes des Flurstückes 123/2, Flur 15, Gemarkung Forst
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 13.12.1996 einen Satzungsbeschluss für das B-Plangebiet “Magnusstraße” gefasst. Aufgrund einer nicht gültigen Hauptsatzung wurde der Altbebauungsplan trotz einer Veröffentlichung im Amtsblatt niemals zur Rechtskraft geführt. Die Entwicklungsziele der Stadt Forst (Lausitz) sind heutzutage an einen geringeren Bedarf an Bauflächen orientiert. Straßenbegleitend zur Magnusstraße wurde bereits das evangelische Altenpflegeheim errichtet. Das dahinter liegende ursprünglich für die Erweiterung vorgesehene Flurstück 329 sowie das nördlich vom Altenheim gelegene Flurstück 123/2, Flur 15, Gemarkung Forst, sollen in Verbindung mit dem evangelischen Altenpflegeheim (Flurstück 328, Flur 15, Gemarkung Forst) im straßenbegleitenden Bereich der Magnusstraße das Bebauungsplangebiet “Am Robert-Koch-Platz” bilden.
Die im ursprünglichen Plangebiet “Magnusstraße” ausgewiesenen inneren Bauflächen werden zurückgefahren.
Anlagen:
Übersichtsplan |
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