Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordneten beschließen die 1. Änderung der Marktordnung entsprechend Anlage 1. Die Anlage 2 (Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung) sowie die Anlage 3 dienen der Information. Erläuterungen:
In der Marktordnung der Stadt Forst (Lausitz) ist im § 1 Abs. 3 der Veranstaltungsort unseres Wochenmarktes festgelegt. Nach den Baumaßnahmen vor einiger Zeit wurde der Platz um den Rosenbrunnen nicht mehr als Ort für den Wochenmarkt vorgesehen. Daher ist es notwendig, den § 1(3) entsprechend zu ändern.
In § 7 (2) der Marktordnung der Stadt Forst (Lausitz) sind die Öffnungszeiten des Marktes festgelegt. Diese sollen auf Grund des Antrages der Markthändler von 25.10.2006, welcher als Anhang beigefügt ist, geändert werden.
Die Gewerbeordnung § 70 b in Verbindung mit § 15a in der Fassung vom 11.10.2002 sieht nicht mehr vor, die Anschrift am Stand anzubringen. Daher macht es sich erforderlich die Marktordnung der Stadt Forst (Lausitz) , insbesondere den § 12 Abs. 4 der Marktordnung zu ändern.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1: 1. Änderung der Marktordnung der Stadt Forst (Lausitz)
Anlage 2: Gegenüberstellung alte und neue Fassung
Anlage 3: Antrag der Markthändler
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