Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung des 1.Nachtrages zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)” (Anlage 2 – 4) für das Jahr 2006. Die Zusammenstellung nach § 15 Abs. 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterung zum 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)”
Der erste Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)” bezieht sich ausschließlich auf den Vermögens- und Finanzplan. Im Erfolgsplan ergeben sich gegenüber der ursprünglichen Planung keine Veränderungen.
Vermögensplan
Die Zuweisungen der öffentlichen Hand werden in der Anlage 2/1 detailliert dargestellt. Auf Grund von Veränderungen im Investitionsgeschehen ändert sich auch das Fördermittelvolumen.
Die sonstigen Einnahmen betreffen nicht verwendete Finanzmittel aus dem Vorjahr. Aus dem nunmehr vorliegenden vorläufigen Abrechnungsstand des Jahres 2006 ist erkennbar, dass die ursprünglich geplanten Investitionen nicht in voller Höhe realisiert werden. Deshalb reduziert sich die Inanspruchnahme der Finanzmittel aus der Rücklage, so dass der verbleibende Überhang für das kommende Planjahr 2007 zur Verfügung steht.
Auf der Ausgabenseite ergeben sich im Nachtrag zur bisherigen Vermögensplanung zusätzliche Investitionsmaßnahmen in Höhe von 65 T€ und geringere Aufwendungen von 976,9 T€, die in der Planung zu berücksichtigen waren.
Die Einzelpositionen werden in der Anlage 2/2 detailliert nachgewiesen.
So ergibt sich ein höherer Investitionsbedarf bei Kanalbaumaßnahmen in der Cottbuser Straße, der Gubener Straße und bei der Sanierung des Schmutzwasserkanals Teilabschnitt Kiefernweg / Stefanweg / Triebeler Straße, der zusätzlich in den Investitionsplan aufgenommen worden ist.
Andererseits werden ursprünglich vorgesehenen Kanalbaumaßnahmen in Höhe von 976,9 T€ im Jahr 2006 nicht mehr realisiert, da die Maßnahmen in das Folgejahr verschoben worden sind oder sich das Kostenvolumen für die Baumaßnahmen reduziert hat. Nähere Erläuterungen werden in der Anlage 2/3 gegeben.
Mit den Veränderungen im Investitionsgeschehen ergeben sich auch Änderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen für das kommende Planjahr. Die Einzelpositionen sind in der Anlage 4/1 dargestellt.
Im Zusammenhang mit der Umschuldung eines Kredites zu günstigeren Zinskonditionen hat sich der Tilgungsanteil für das Darlehen etwas erhöht. Dies wurde ebenfalls bei der Nachtragsplanung berücksichtigt.
Die Liquidität des Eigenbetriebes hat sich weiter stabilisiert. Freie Finanzmittel werden zu günstigen Zinskonditionen angelegt.
Die Inanspruchnahme des Kassenkredites ist zur Zeit nicht erforderlich.
Finanzplan
Bei den Einnahmen des Finanzplanes handelt es sich vor allem um Zuweisungen der öffentlichen Hand, den Zuschüssen Nutzungsberechtigter sowie um die erwirtschafteten Abschreibungen.
Die Ausgaben betreffen insbesondere die Auflösung von Rücklagen, Sonderposten und Ertragszuschüssen sowie die Aufwendungen für Investitionen und die Tilgung von Krediten.
Um den Anforderungen der Eigenbetriebsverordnung und der Gemeindeordnung zu entsprechen, haben wir die Investitionsplanung des Eigenbetriebes für den Zeitraum des Finanzplanes als Anlage 3/1 beigefügt.
Aus dieser Übersicht ist zu erkennen, welche Investitionsmaßnahmen für die kommenden Jahre vorgesehen sind.
Anlagen:
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2006 |
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