Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)” (Anlage 2 - 5 und 7) für das Jahr 2007. Die Zusammenstellung nach § 15 Abs. 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. Der mittelfristige Erfolgsplan (Anlage 6) ist zur Kenntnis zu nehmen.
Erläuterungen:
Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)”
1. Vorbericht
In Anwendung des § 2 Absatz 2 Nr.5 der Gemeindehaushaltsordnung und auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften des Ministeriums des Innern zur Eigenbetriebsverordnung vom 18.04.2002 ergeben sich im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2007 folgende Darstellungen:
a) Stand und voraussichtliche Entwicklung der Erfolgslage unter besonderer Berücksichtigung der Umsatzerlöse
Die voraussichtliche Entwicklung der Erfolgslage wird in der Anlage 6 zur Kenntnis gegeben.
Aus der heutigen Sicht ist zu erwarten, dass mit dem Rückgang der Einwohnerzahlen der Stadt Forst (Lausitz) und auf Grund geringer Industrieansiedlungen das Schmutzwasseraufkommen ebenfalls rückläufig ist. In den nächsten Jahren ist nur noch mit geringen Neuanschlüssen an das Schmutzwasserkanalnetz zu rechnen, so dass auch die Einnahmen aus Beiträgen und Kostenersatz sinken.
Die Aufwendungen für die Abwasserbeseitigung werden jedoch permanent ansteigen. Dies ist vor allem bedingt durch die Zugänge an Investitionen, d.h. aus den daraus resultierenden Abschreibungen und Zinsen für die notwendige Finanzierung, sowie der allgemeinen Tarif- und Preisentwicklung für Eigen- und Fremdleistungen.
b) Stand und voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalausstattung und der Liquidität
Die Eigenkapitalausstattung und die Liquiditätslage des Eigenbetriebes haben sich in den letzten Jahren weiterhin stabilisiert.
Durch den Zufluss von Fördermitteln und der Verrechnung der Abwasserabgabe mit den realisierten Investitionen konnte ein jährlicher Zuwachs beim Eigenkapital erzielt werden. Die Eigenkapitalquote stieg von 24,56% im Jahr 2000 auf 28,08 % im Jahr 2005 an.
Für das Jahr 2006 ist die Verrechnung des bestehenden Verlustvortrages von 387,7 T€ mit dem Eigenkapital vorgesehen.
Da jedoch in den kommenden Jahren nur noch in geringem Maße Fördermittel bereitgestellt werden und Neuanschlüsse im Zusammenhang mit Abwasserinvestitionen begrenzt und damit die Verrechnungsmöglichkeit der Abwasserabgabe nur noch in geringem Umfang gegeben ist, wird sich der Zuwachs beim Eigenkapital zukünftig reduzieren. Die Liquidität des Eigenbetriebes ist zur Zeit uneingeschränkt gewährleistet. Seit dem Jahr 2005 werden keine Kassenkredite zur finanziellen Abwicklung der Geschäftstätigkeit benötigt. Im Jahr 2006 wurden erstmals wieder freie Finanzmittel zinsbringend angelegt.
Die Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit und der Investitionen ist für das Jahr 2007 bei einem planmäßigen Geschäftsverlauf vollständig aus eigenen Mitteln gewährleistet.
c) Geplante Investitionen und finanzielle Auswirkungen für die Folgejahre
Die für das Wirtschaftjahr 2007 vorgesehenen Investitionen können vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden.
Erst ab dem Jahr 2008 werden erneute Kreditaufnahmen zur Absicherung des Investitionsbedarfs erforderlich.
d) Die in der Vergangenheit für Investitionsmaßnahmen aufgenommenen Kredite im Vergleich zu den beschlossenen Gesamtkreditermächtigungen
Die in der Vergangenheit für Investitionsmaßnahmen aufgenommenen Kredite sind von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschlossen und kommunalrechtlich geprüft und genehmigt worden.
Weitere Kredite wurden nicht aufgenommen.
e) Die vorgesehene Behandlung des erwarteten Jahresergebnisses
Es ist vorgesehen, das erzielte Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Erfolgsplan
Die Kanalbenutzungsgebühren sind auf der Grundlage einer zu erwartenden Schmutzwassermenge von 674.000 m³ geplant worden.
Trotz weiterer Schmutzwasserneuanschlüsse ist auf Grund des fortschreitenden Bevölkerungsrückganges und fehlender Industrieansiedlungen auch zukünftig mit permanenten Mengenreduzierungen zu rechnen.
Die Erlöse für die Niederschlagswasserbeseitigung entsprechen den möglichen Einnahmen aus der Flächenerhebung unter Ansatz der gültigen Gebührensätze. Im Zusammenhang mit dem Stadtumbau ist auch ein Rückbau der versiegelten Flächen und damit eine Erlösminderung verbunden.
Die Einnahmen aus der dezentralen Entsorgung resultieren aus den Gebühren auf der Basis des Frischwassermaßstabes für abflusslose Sammelgruben sowie aus den Gebühren nach der abgefahrenen Fäkalmenge bei Kleinkläranlagen.
Mit der Weiterführung von Kanalbaumaßnahmen reduziert sich der dezentrale Anteil der Entsorgung.
Weitere Einnahmen ergeben sich aus der Berechnung von zusätzlichen Schlauchlängen und Reinigung von Anschlussleitungen.
Die Auflösung der Kanalanschlussbeiträge und des Kostenersatzes ist unter Berücksichtigung der möglichen Zugänge ermittelt und in den Wirtschaftsplan eingestellt worden.
Die Kostenerstattung für das Industrie- und Gewerbegebiet Süd wurde wie in den Vorjahren nach der anteiligen Flächenauslastung ermittelt. Mit der Umschuldung der Altkredite zu günstigeren Konditionen war auch eine Absenkung des Erstattungsbetrages verbunden.
Mit der Überleitung des Abwasserpersonals der Stadtwerke Forst GmbH an den Eigenbetrieb “Städtische Abwasserbeseitigung Forst Lausitz” können durch das nunmehr vorhandene Eigenpersonal Eigenleistungen im Rahmen der Investitionstätigkeit erbracht und aktiviert werden.
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe resultieren aus den Kosten für Strom, Chemikalien, Wasser und sonstige Verbrauchsmaterialien. Auf Grund der Preisentwicklung auf dem Energiemarkt ist im kommenden Jahr mit weiteren Steigerungen bei den Stromkosten zu rechnen. Zusätzliche Belastungen ergeben sich durch die Erhöhung der Umsatzsteuer von 16% auf 19%.
Bei den Chemikalien und sonstigen Verbrauchsmaterialien führen zusätzlich erhöhte Transportkosten zu Mehraufwendungen.
Auf der Grundlage eines Urteils des Bundesfinanzhofs vom 28.01.2004 sind für die Ermittlung der Schmutzwassermenge auf der Grundlage des Frischwassermaßstabes auch die anteiligen Kosten für die Mitbenutzung von Wasserzählern zu berücksichtigen.
Die bezogenen Leistungen enthalten neben den Instandhaltungs- und Reinigungsleistungen im Kanalnetz und im Klärwerk auch Aufwendungen für die Klärschlammentsorgung und für Räum- und Rechengut sowie den Transportaufwand für das Einsammeln und Befördern von Fäkalien.
Die Personalkosten wurden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Tarifentwicklung und der vereinbarten Altersteilzeitregelungen in den Wirtschaftplan eingestellt. Da in den nächsten Jahren zwei Mitarbeiter altersbedingt ausscheiden, ist im Jahr 2006 ein Ausbildungsplatz für eine Fachkraft für Abwassertechnik geschaffen und besetzt worden. Die Ausbildungsvergütung wurde ebenfalls bei den Personalkosten berücksichtigt.
Bei den Abschreibungen ist vom vorhandenen Anlagenbestand zuzüglich der voraussichtlich im Wirtschaftsjahr 2006 fertig gestellten und der im Planjahr 2007 zu erwartenden Investitionen ausgegangen worden.
Die Personalkosten für die Betriebsführung der Stadtwerke basieren auf den Berechnungsgrundlagen des noch bestehenden Betriebsführungsvertrages. Mit der Überarbeitung des Betriebsführungsvertrages wurde begonnen. Für das Planjahr 2007 ist jedoch noch keine Veränderung berücksichtigt worden.
Die Sachkosten für die Betriebsführung werden überwiegend durch die Einführung und Betreuung moderner Buchführungs- und Abrechnungstechnik sowie durch die Integration des Abwasserkanalnetzes in das Geographische Informationssystem beeinflusst.
Die Abwasserabgabe für Schmutzwasser haben wir entsprechend dem Reinigungsgrad ermittelt. Auf Grund der zu erwartenden Schadstofffracht kann die voraussichtliche Abwasserabgabe für das Wirtschaftsjahr 2007 mit T€ 64 beziffert werden.
Weiterhin fällt mit der Abrechnung der dezentralen Entsorgung nach dem Frischwassermaßstab auch die Kleineinleiterabgabe für Sammelgruben und Kleinkläranlagen an. Die Abgabe wird ca. 22 T€ betragen. Sie wird mit der Gebühr für die dezentrale Entsorgung erhoben und an die obere Wasserbehörde weitergeleitet.
Ab dem 01.01.2000 wird nach dem Brandenburgischen Abwasserabgabengesetz auch eine Abwasserabgabe für Niederschlagswasser erhoben. Nach dem im Jahr 2005 die ersten Abgabenbescheide zugegangen sind, muss mit einer jährlichen Niederschlagswasserabgabe von ca 47 T€ gerechnet werden.
Gegen alle bisher vorliegenden Bescheide ist Einspruch eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung beantragt worden. Eine Entscheidung dazu liegt jedoch noch nicht vor.
Auf Grund der im Zusammenhang mit strittigen Bauleistungen zu führenden Klageverfahren mussten weitere Rechtsberatungskosten auch für das kommende Planjahr berücksichtigt werden.
Die Zinserträge resultieren aus abgerechneten Stundungsvereinbarungen für Beitragszahlungen und Kostenersatz sowie aus der Anlage von Tagesgeld.
Die Zinsaufwendungen wurden in Höhe der vorliegenden Zins- und Tilgungspläne eingestellt. Durch die vorzeitige Ablösung eines Altkredites zu günstigeren Konditionen, konnten Einsparungen erzielt werden.
Aus der Planungsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2007 kann ein positives Jahresergebnis prognostiziert werden.
Vermögensplan
Die Zuweisungen der öffentlichen Hand werden in der Anlage 3/1 detailliert dargestellt.
Die voraussichtlichen Ertragszuschüsse für das Wirtschaftsjahr 2007 wurden in Höhe von T€ 420,5 ermittelt. Dabei handelt es sich um Kanalanschlussbeiträge und die Erstattung von Grundstücksanschlussleitungskosten.
Die Abschreibungen wurden entsprechend dem Erfolgsplan in den Vermögensplan eingestellt.
Bei den sonstigen Einnahmen handelt es sich um nicht verwendete Finanzmittel aus dem Vorjahr, da die für das Wirtschaftsjahr 2006 geplanten Investitionsmaßnahmen nicht vollständig realisiert werden konnten. Sie wurden erneut in den Investitionsplan für das Jahr 2007 aufgenommen.
Auf der Ausgabenseite des Vermögensplanes stellen sich unter Punkt 1 bis 5 die relevanten Positionen aus dem Erfolgsplan dar.
Die geplanten Investitionen für die Abwasserbeseitigung betragen 1.818,8 T€ und werden in der Anlage 3/2 detailliert dargestellt.
Die Tilgung der Kredite basiert auf den vorliegenden Tilgungsplänen.
Finanzplan
Bei den Einnahmen des Finanzplanes handelt es sich im Wesentlichen um Zuweisungen der öffentlichen Hand, den Zuschüssen Nutzungsberechtigter sowie um die erwirtschafteten Abschreibungen.
Die Ausgaben betreffen insbesondere die Auflösung von Rücklagen, Sonderposten und Ertragszuschüssen sowie die Aufwendungen für Investitionen und die Tilgung von Krediten.
Zur Untersetzung der Aufwendungen für Investitionen ist eine detaillierte Aufstellung mit den für die kommenden Jahre geplanten Investitionsmaßnahmen als Anlage 4 / 1 dem Finanzplan beigefügt worden.
Bei der mittelfristigen Erfolgsplanung ist von einer rückläufigen Abwassermenge auf Grund der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung ausgegangen worden.
Die Aufwendungen für die Abwasserentsorgung werden sich auf Grund ständig steigender Preise und Tarife sowie durch die Fertigstellung weiterer Investitionen schrittweise erhöhen.
Um die Wirtschaftlichkeit des Eigenbetriebes langfristig zu sichern, werden auch in der Zukunft regelmäßige Gebührenanpassungen erforderlich werden.
Stellenplan
Der Stellenplan gemäß Anlage 7 beinhaltet die für den Eigenbetrieb vorgesehen Personalstruktur für das Wirtschaftsjahr 2007 und die gegenwärtige Besetzung der Stellen.
Da in den kommenden Jahren mehrere Mitarbeiter altersbedingt ausscheiden, ist eine Ausbildungsstelle geschaffen und besetzt worden. Diese Stelle wurde im Stellenplan berücksichtigt.
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2007 |
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