Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0831/2007  

 
 
Betreff: Bestätigung der Entwurfsplanung Straßenbau Waldstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Urbitsch
Federführend:Tief- und Gartenbauamt Bearbeiter/-in: Kornegger, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Entscheidung
23.01.2007 
28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss bestätigt die Entwurfsplanung für den Straßenbau Waldstraße.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Im Bau- und Umweltausschuss am 01. 06. 2006 wurde Ihnen das Projekt “Schmutzwasserkanalbau Einzugsgebiet Pumpwerk Waldstraße” vorgestellt und einstimmig bestätigt.

In Fortführung dieser Untersuchungen und in Auswertung anderer Kanalbaumaßnahmen (z. B. Goethestraße, H.-Standtke-Straße) ist festzustellen, dass mit dem Bau der Leitungen im unterirdischen Bauraum die gesamte Fahrbahnbefestigung zerstört wird (soweit kein Aufbau nach den anerkannten Regeln der Technik besteht) und umfangreiche Aufwendungen bei der Wiederherstellung der Fahrbahn notwendig werden.

Die vorhandene Straßenbefestigung der Waldstraße besteht aus 3 – 6 cm Asphalt, auf ca. 20 – 25 cm Schotter, Grobschlag. Der Zustand der Fahrbahn ist sehr schlecht, da dieser Aufbau nicht der RStO (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues) entspricht. Ungenügendes Längsgefälle (0 – 0,3 %) lassen die Fahrbahnentwässerung nur bedingt zu, größtenteils erfolgt eine Versickerung durch die bestehende poröse Fahrbahnoberfläche.

 

Von daher wird es notwendig, im Nachgang zu den Arbeiten am Abwasser und den Arbeiten der Stadtwerke Forst GmbH die Straße zu verbessern, den Aufbau entsprechend den Regeln der Technik herzustellen. Gleichzeitig wird die Fahrspurbreite auf 5,50 m reduziert, Ausführung in Asphaltbeton. Die Fahrbahn wird beidseitig mit Hochborden versehen. Auf der südlichen Seite erfolgt eine Anpassung an den vorhandenen Grünstreifen. Die Grundstückszufahrten werden neu in Verbundsteinpflaster hergestellt, außer zu den Gewerbegrundstücken und Stellflächen. Die Breite der Grundstückszufahrten wird bis auf 4,50 m festgesetzt; vergleiche Straßenbau-beitragssatzung, § 12 ff, und zugehörigen Ausführungsbestimmungen. Der Sachverhalt eines Zuganges bleibt von dieser Breite unberührt.

 

Optional ist vorgesehen, auf der nördlichen Seite den gemeinsamen Rad-/Gehweg in der Breite von 2,00 m zuzüglich Sicherheitsstreifen, mit Verbundsteinpflaster neu zu befestigen. Die Anpassung an die Grundstücksgrenzen erfolgt durch Mutterbodenandeckung. Die Entscheidung, ob der Gehweg gebaut wird, ist abhängig vom Ergebnis der Ausschreibung, den zur Verfügung stehenden Mitteln.

 

Mit der Straßenbaumaßnahme wird im Auftrag vom Eigenbetrieb “Städtische Abwasserbeseitigung” der Niederschlagswasserkanal teilweise erstmals hergestellt bzw. grundhaft erneuert und es erfolgt ein fachgerechter Anschluss der Straßeneinläufe an den Niederschlagswasserkanal.

Die Ausführung Straßenbau soll nach den Erdarbeiten Kanalbau, Juli – Oktober 2007, erfolgen. Die Bürgerinformationsveranstaltung wird am 20. 02. 2007 stattfinden.

Die Kostenschätzung beläuft sich auf 145.000,00 EUR zuzüglich Abwasser.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

63001.96115

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

z.Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüberträge, genehm.
über-/außerpl.Ausgaben, VE)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschl. Bestellungen)

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EUR

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EUR

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EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei

überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift