Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0841/2007  

 
 
Betreff: Beratung und Beschlußfassung über
1. Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2007
2. Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2007
3. Finanzplan und Investitionsprogramm der Stadt Forst (Lausitz) für die Jahre 2006 - 2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr HandreckBezüglich:
SVV/0613/2006
Federführend:Finanzverwaltung Beteiligt:Dezernent III
Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole  Haupt- und Personalamt
   Bürgermeister
   Dezernent II
   Stabsstelle für Wirtschaftsförderung und Projektkoordinierung
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss Vorberatung
05.02.2007 
30. Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.02.2007 
24. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2007 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

2. Die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2007 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

3.1. Das vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2006 - 2010 wird als Richtlinie für die Investitionsplanung beschlossen.

 

3.2. Die Finanzplanung für die Jahre 2006 - 2010 wird zur Kenntnis genommen.

Erläuterungen:

Gemäß der §§ 76 - 78 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in Verbindung mit den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung Brandenburg hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

 

-           des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages

 

  • der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres,
  • der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen),
  • der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen der Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen  belasten (Verpflichtungsermächtigung),

 

-           des Höchstbetrages der Kassenkredite und

 

-           der Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind.

 

Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendige Verpflichtungsermächtigungen.

 

Das Haushaltssicherungskonzept ist Bestandteil des Haushaltsplanes und bedarf gemäß § 74 (4) GO einer gesonderten Beschlussfassung.

 

Der Stellenplan für die Beamten, Angestellten und Arbeiter ist gemäß § 77 Absatz 2 GO Anlage des Haushaltsplans.

 

Im § 83 GO wird geregelt, dass jede Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen hat. Das erste Planungsjahr der Finanzplanung ist das der Planung vorangegangene Haushaltsjahr.

Als wesentlicher Bestandteil der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen. Der Finanzplan ist der Gemeindevertretung vorzulegen, das Investitionsprogramm ist von der Gemeindevertretung zu beschließen.

Anlagen: