Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Domsdorf.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses am 28.11.2004 (Ausgangsverfahren) zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung existierte in der Stadt Forst (Lausitz) keine gültige Hauptsatzung, weshalb ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden musste.
Die Offenlegung erfolgte im Zeitraum vom 16.10.2006 bis 17.11.2006.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 19.10.2006 durchgeführt. Bürger haben sich im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nicht zu Wort gemeldet. Anlagen:
Anlage 1: Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Anlage 2: Satzungsbeschluss Anlage 3: Übersichtsplan
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