Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0863/2007  

 
 
Betreff: Beschluss zum Bebauungsplan "Querweg" im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB
1. Beschlussempfehlung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
01.03.2007 
22. Sitzung des Planungsausschusses zurückgestellt   
29.03.2007 
23. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
18.04.2007 
26. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.04.2007 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in der 4. Legislaturperiode ungeändert beschlossen   
Anlagen:
satz_beschl_querweg

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Querweg”. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden: durch die südliche Grenze des Flurstückes 22, Flur 8

Im Westen: durch eine Parallele mit 30 m Tiefe westlich der westlichen Straßen­begrenzungslinie des Querweges (Flurstück 1/32, Flur 14)

Im Süden: durch die nördliche Grenze des Flurstückes 159, Flur 14

Im Osten: durch die westliche Straßenbegrenzungslinie des Querweges
(Flurstück 1/32, Flur 14)

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Infolge einer nicht gültigen Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes “Querweg” musste eine erneute Auslegung des B-Planes “Querweg” im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB erfolgen.

 

Die Offenlegung wurde im Zeitraum vom 16.10.2006 bis einschließlich 17.11.2006 durchgeführt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 19.10.2006 angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Bürger haben sich im ergänzenden Verfahren nicht zu Wort gemeldet. Inhaltliche Änderungen am Bebauungsplan wurden nicht vorgenommen mit Ausnahme einer Anpassung der Festsetzungen zum Vollgeschoss (Anpassung an die Brandenburgische Bauordnung in der Fassung der Bekannt­machung vom 25. Juni 2005, zuletzt geändert durch Art. 4 vom 15. Juli 2006).

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1:

Stellungnahme zu den vorgebrachten Anregungen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlage 2:

Satzungsbeschluss

Anlage 3:

Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 satz_beschl_querweg (75 KB)