Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Querweg”. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch die südliche Grenze des Flurstückes 22, Flur 8 Im Westen: durch eine Parallele mit 30 m Tiefe westlich der westlichen Straßenbegrenzungslinie des Querweges (Flurstück 1/32, Flur 14) Im Süden: durch die nördliche Grenze des Flurstückes 159, Flur 14 Im Osten: durch die westliche Straßenbegrenzungslinie des Querweges
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Infolge einer nicht gültigen Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes “Querweg” musste eine erneute Auslegung des B-Planes “Querweg” im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB erfolgen.
Die Offenlegung wurde im Zeitraum vom 16.10.2006 bis einschließlich 17.11.2006 durchgeführt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 19.10.2006 angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Bürger haben sich im ergänzenden Verfahren nicht zu Wort gemeldet. Inhaltliche Änderungen am Bebauungsplan wurden nicht vorgenommen mit Ausnahme einer Anpassung der Festsetzungen zum Vollgeschoss (Anpassung an die Brandenburgische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005, zuletzt geändert durch Art. 4 vom 15. Juli 2006).
Anlagen:
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