Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0865/2007  

 
 
Betreff: Beschluss zum Bebauungsplan "Grenzübergang zur Republik Polen am Grenzstein 360" in der Fassung der 1. Änderung im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 13 BauGB
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
01.03.2007 
22. Sitzung des Planungsausschusses zurückgestellt   
29.03.2007 
23. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
18.04.2007 
26. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.04.2007 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in der 4. Legislaturperiode ungeändert beschlossen   
Anlagen:
grenzübergang zur republik polen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

2.       Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Grenzübergang zur Republik Polen am Grenzstein 360” in der Fassung der 1. Änderung im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 13 BauGB. Der Geltungsbereich ist wie folgt begrenzt:

 

¨       Im Norden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 361 und 410 sowie in deren Verlängerung nach Osten und Westen durch eine Linie von der östlichen Grenze der Forster Straße bis an die Staatsgrenze zur Republik Polen innerhalb der Flur 4, Gemarkung Forst

¨       Im Osten durch die Staatsgrenze zur Republik Polen

¨       Im Süden durch eine ca. 15 m südlich als Parallele zur südlichen Grenze des Flurstücks 107 verlaufende Linie von der östlichen Grenze der Forster Straße bis an die Staats­grenze zur Republik Polen innerhalb der Flur 5, Gemarkung Forst

¨       Im Westen durch die östliche Grenze der Forster Straße.

 

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 der Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Infolge einer nicht gültigen Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes “Grenzübergang zur Republik Polen am Grenzstein 360” in der Fassung der 1. Änderung musste im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB eine Verfahrenswiederholung ab der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes erfolgen.

 

Der Entwurf wurde gemäß § 3 (2) BauGB mit Begründung vom 04.12.2006 bis einschließlich 15.01.2007 in der Stadt Forst (Lausitz), Dezernat III, Bauplanungsamt, 3. Etage, Flur, Cottbuser Straße 10, 03149 Forst (Lausitz) nochmals öffentlich ausgelegt.

 

Die im Verfahren von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gegebenen Anregungen und Hinweise sowie die sich aus der fachlichen Stellungnahme der Verwaltung ergebenden Abwägungsvorschläge hierzu sind der Anlage 1 zu entnehmen. Bürger haben im Rahmen des ergänzenden Verfahrens keine Anregungen vorgetragen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

Anlage 2 – Satzungsbeschluss

Anlage 3 – Übersichtskarte Geltungsbereich

Anlage 4 – Begründungstext

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 grenzübergang zur republik polen (61 KB)