Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0870/2007  

 
 
Betreff: Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsteil Groß Jamno (Örtliche Bauvorschrift gemäß § 81 BbgBO)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
29.03.2007 
23. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
18.04.2007 
26. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.04.2007 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in der 4. Legislaturperiode ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsteil Groß Jamno (Örtliche Bauvorschrift gemäß § 81 BbgBO).

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung (GO) keine Mitwirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Gestaltungssatzung für den Ortsteil Groß Jamno ist am 11.05.2001 bekannt gemacht worden.

 

Die Satzung hat das Ziel, den Ortskern von Groß Jamno mit seinem dörflichen Charakter zu bewahren und zu entwickeln. Nach Erlangung der Rechtskraft hat sich in der praktischen Umsetzung gezeigt, dass die Gestaltungssatzung für einige Übergangsbereiche vom Dorf­kern zum weiteren Siedlungsbereich, wo die bestandsgeschützte, bereits vor Erlass der Satzung geprägte Bebauung dem dörflichen Charakter nicht entspricht, ihr Ziel nicht erreichen kann. Für Bauherren in diesen Bereichen stellt die Durchsetzung der Satzung eine unnötige Härte dar, die durch eine Anpassung des Geltungsbereiches der Satzung vermieden werden soll.

 

Deshalb soll nun die Satzung durch eine Verkleinerung des Geltungsbereiches gemäß Anlage 1 geändert werden.

 

Die Änderung des Geltungsbereiches der Satzung wurde im Vorfeld bereits mit dem Ortsbürger­meister, Herrn Koch, abgestimmt.

 

Die Änderung soll unter Einbeziehung der betroffenen Bürger sowie der berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 81 (8) BbgBO erfolgen. Der Entwurf der geänderten Satzung soll hierzu für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.

 

Das Baudezernat wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren gemäß § 81 (8) BbgBO durchzu­führen.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – Übersichtskarte mit geändertem Geltungsbereich