Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordneten bestätigen die Eilentscheidung über die ordnungsbehördliche Verordnung vom über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 01.04.2007 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs.1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes. Erläuterungen:
Auf Grundlage des § 5(1) des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes werden Öffnungen von Verkaufsstellen an Sonn – und Feiertagen durch die örtliche Ordnungsbehörde mittels ordnungsbehördlicher Verordnung festgesetzt. Anlagen:
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 01.04.2007 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
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