Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 6”.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt entsprechend Anlage 1. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Der betreffende Planbereich südlich der Bundesautobahn A 15 wird derzeit als Fläche für die Landwirtschaft und an der Bundesstraße B 115 als gewerbliche Baufläche genutzt.
Im Zuge der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens sollen diese Flächen als Industriegebiete gem. § 9 BauNVO entwickelt werden. Damit sollen kurzfristig Angebote für eine industrielle Nutzung in Brandenburg zur Verfügung stehen.
Entsprechend dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel zu dem Bebauungsplanverfahren ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan auf der Grundlage des § 8 Abs. 3 BauGB. Anlagen:
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