Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 7”.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt entsprechend Anlage 1. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Der betreffende Planbereich wird als Fläche für die Landwirtschaft und eine geringe Fläche als Waldfläche genutzt.
Im Zuge der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens sollen, unter Berücksichtigung des weitestgehenden Erhaltes der Waldflächen, diese Flächen als Industriegebiet gem. § 9 BauNVO entwickelt werden. Damit sollen kurzfristig Angebote für eine industrielle Nutzung in Brandenburg zur Verfügung stehen.
Entsprechend dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel zu dem Bebauungsplanverfahren ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan auf der Grundlage des § 8 Abs. 3 BauGB. Anlagen:
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