Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu den Bebauungsplänen “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 6” und “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 7” zu ändern (Änderungsverfahren Nr. 2 B).
Der Änderungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch die Bundesautobahn A 15 Im Osten: durch die Kreisstraße K 7109 Im Süden: im Bereich zwischen der Bundesstraße B 115 und der Kreisstraße K 7109 durch die südliche Grenze des Gemeindegebietes der Stadt Forst (Lausitz) Im Westen: durch die Grenze des Gemeindegebietes der Stadt Forst (Lausitz) sowie die Bundesstraße B 115 im Abschnitt von der südlichen Grenze des Territoriums der Stadt Forst (Lausitz) bis zur Bundesautobahn A 15
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 28 Gemeindeordnung befangene Bürger keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen:
Es ist geplant, südlich der Bundesautobahn A 15 auf der Grundlage von zwei Bebauungsplänen (“Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 6” und “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 7”) ein Industriegebiet zu entwickeln.
Entsprechend dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB erfolgt nunmehr parallel zur Aufstellung der Bebauungspläne eine Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Grundlage des § 8 Abs. 3 BauGB.
Anlagen:
Übersichtsplan |
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