Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0880/2007  

 
 
Betreff: Beschluss zur Änderung (2 B) des Flächennutzungsplanes für die Teilgebiete 6 und 7 des Industrie- und Gewerbegebietes Forst-Süd
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Geisler
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
29.03.2007 
23. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
18.04.2007 
26. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.04.2007 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in der 4. Legislaturperiode ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu den Bebauungsplänen “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 6” und “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 7” zu ändern (Änderungsverfahren Nr. 2 B).

 

Der Änderungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden: durch die Bundesautobahn A 15
 

Im Osten: durch die Kreisstraße K 7109
 

Im Süden: im Bereich zwischen der Bundesstraße B 115 und der Kreisstraße K 7109 durch die südliche Grenze des Gemeindegebietes der Stadt Forst (Lausitz)
 

Im Westen: durch die Grenze des Gemeindegebietes der Stadt Forst (Lausitz) sowie die Bundesstraße B 115 im Abschnitt von der südlichen Grenze des Territoriums der Stadt Forst (Lausitz) bis zur Bundesautobahn A 15

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 28 Gemeindeordnung befangene Bürger keine Mitwirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Es ist geplant, südlich der Bundesautobahn A 15 auf der Grundlage von zwei Bebauungsplänen (“Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 6” und “Industrie- und Gewerbegebiet  Forst-Süd, Teilgebiet 7”) ein Industriegebiet zu entwickeln.

 

Entsprechend dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB erfolgt nunmehr parallel zur Aufstellung der Bebauungspläne eine Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Grundlage des § 8 Abs. 3 BauGB.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

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