Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0894/2007  

 
 
Betreff: Berufung des allgemeinen Vertreters und der weiteren Vertretungen des hauptamtlichen Bürgermeisters sowie Berufung der Verwaltungsvorstände
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Zuber, Sven
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
18.04.2007 
26. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.04.2007 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in der 4. Legislaturperiode ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Zum Verwaltungsvorstand für Service, Bildung und Personal wird Herr Stadtoberamtsrat Sven Zuber mit Wirkung vom 01.05.2007 berufen. Damit ist er entsprechend § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) der allgemeine Vertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters.

 

2.      Zum Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit wird Herr Stadtamtsrat Jens Handreck mit Wirkung vom 01.05.2007 berufen.

Entsprechend § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) übernimmt er als Vorstand für Finanzen und Sicherheit bei Verhinderung des hauptamtlichen Bürgermeisters und des allgemeinen Stellvertreters (Vorstand für Service, Bildung und Personal) die Vertretung des hauptamtlichen Bürgermeisters. 

 

3.      Zum Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen wird Frau Stadtamtsrätin Heike Baerwald mit Wirkung vom 01.05.2007 berufen.

Entsprechend § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) übernimmt sie als Vorstand für Stadtentwicklung und Bauen bei Verhinderung des hauptamtlichen Bürgermeisters, des allgemeinen Stellvertreters (Vorstand für Service, Bildung und Personal) und des Vorstands für Finanzen und Sicherheit die Vertretung des hauptamtlichen Bürgermeisters.

 

 

 

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Verwaltungsstruktur der Stadt Forst (Lausitz) gliedert sich ab 01.05.2007 in Verwaltungsvorstand und Fachbereiche. Der Bürgermeister ist gemäß § 72 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg der Leiter der Verwaltung und zu seiner Unterstützung und Steuerung der Verwaltung dient der Verwaltungsvorstand. Dieser setzt sich aus dem Bürgermeister und 3 Vorstandsmitgliedern zusammen.

 

Vorstand für Service, Bildung und Personal

In diese Funktion wird Herr Stadtoberamtsrat Sven Zuber auf Vorschlag des Bürgermeisters berufen. Der ausgebildete Dipl.-Verwaltungswirt (FH) ist seit 1990 bei der Stadt Forst (Lausitz) beschäftigt und leitet seit 1998 das Haupt- und Personalamt. Seit Nov. 2006 vertritt er auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung als Stellvertreter den Bürgermeister.

Da die Stadt Forst (Lausitz) über keinen Ersten Beigeordneten verfügt, bestimmt die Gemeindevertretung entsprechend § 66 den Vertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters. Dem hier vorliegenden Vorschlag entsprechend wurde § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) analog geändert.

 

Vorstand für Finanzen und Sicherheit

Herr Stadtamtsrat Jens Handreck wurde 1992 erstmalig in ein Beamtenverhältnis bei der Stadt Forst (Lausitz) berufen. Nach seiner Ausbildung zum Dipl.-Verwaltungswirt (FH) hat er eine Tätigkeit in der Kämmerei aufgenommen und war ab 2001 Amtsleiter der Finanzverwaltung. 2006 wurde er zusätzlich durch den Bürgermeister zum Kämmerer bestimmt.

 

Vorstand für Stadtentwicklung und Bauen

Frau Stadtamtsrätin Heike Baerwald leitet seit 1992  das Bauverwaltungsamt. Die ausgebildete Dipl.-Bauingenieurin (FH) ist seit 1991 bei der Stadt Forst (Lausitz) beschäftigt.

 

 

 

Der Stellenplan der Stadt Forst (Lausitz) wird durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hinsichtlich der gesamten Neustrukturierung der Verwaltung angepasst (Bildung von Verwaltungsvorständen und Fachbereichen). Für die Verwaltungsvorstände wird eine andere Einstufung vorgenommen, da sie bisher in der Verantwortung von Amtsleitungen waren. Dabei wird die Einstufung unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen um eine Besoldungsgruppe erhöht. Die Stelle des  Verwaltungsvorstandes für Service, Bildung und Personal wird mit der Besoldungsgruppe A14 eingestuft, die Stellen der übrigen Verwaltungsvorstände werden jeweils mit der Besoldungsgruppe A13 eingestuft.