Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0917/2007  

 
 
Betreff: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
hier: Satzungsbeschluss über eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 5, 6 und 7 BauGB im Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd "An der Bundesautobahn A 15"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Geisler
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
21.05.2007 
Sondersitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
21.05.2007 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
satzung igg forst-süd, tg 6

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 165 Abs. 5, 6 und 7 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd “An der Bundesautobahn A 15”.

 

Die Anlagen 1 – 3 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mit­wirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

  1. In dem Bereich Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd “An der Bundesautobahn A 15” sind städtebauliche Gesamtmaßnahmen beabsichtigt. Entsprechend der städtebaulichen und wirtschaftlichen Bedeutung und der angestrebten Entwicklung des Gebietes werden die Flächen erstmalig entwickelt.
     
  2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat in ihrer Sitzung am 23.02.2007 den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB gefasst.

 

  1. Die Untersuchungsergebnisse liegen vor. Die städtebauliche Entwicklungsziele sind im Be­bauungsplan “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 6” und “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 7” erfasst und festgesetzt.

 

  1. Nach § 165 Abs. 7 BauGB ist die Begründung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Bestandteil des Satzungsbeschlusses, in der die Gründe, die die förmliche Festlegung des ent­wicklungsbedürftigen Bereiches rechtfertigen, dargelegt werden.

 

  1. Die Stadtverwaltung Forst (Lausitz) wird beauftragt und ermächtigt, die städtebauliche Ent­wicklungsmaßnahme im Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd “An der Bundesautobahn A 15” vorzubereiten und durchzuführen. Mit Hilfe der Satzung über eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme wird es der Stadtverwaltung ermöglicht, die erforderlichen Maßnahmen zügig abzuwickeln.
Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – Lageplan

Anlage 2 – Satzung

Anlage 3 – Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 satzung igg forst-süd, tg 6 (89 KB)