Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0932/2007  

 
 
Betreff: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
hier: Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz)
(Erschließungsbeitragssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Müller
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
07.06.2007 
32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
13.06.2007 
27. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
29.06.2007 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
erschließungsbeitragssatzung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz) (Erschließungsbeitragssatzung) lt. Anlage 1.

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat bezüglich der laufenden Verfahren gegen die Stadt Forst (Lausitz) den richterlichen Hinweis gegeben, dass insbesondere bei den Regelungen des § 7 Abs. 10 der Erschließungsbeitragssatzung der Gleichbehandlungsgrundsatz für unbebaute Grundstücke nicht gewahrt ist.

 

Entsprechend der aktuellen Rechtsprechung sind Grundstücke in unbeplanten Gebieten bei der Ermittlung der baulichen Ausnutzbarkeit gleich zu behandeln, d. h. die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse der Umgebungsbebauung muss auf alle Grundstücke angewendet werden.

 

Im Zuge dieser Änderung und Angleichung an die Rechtsprechung wurde auch der § 9 der Satzung entsprechend des Baugesetzbuches angepasst. Im § 8 wurde eine eindeutigere Regelung für Eckgrundstücke getroffen. Hier ist darauf abzustellen, dass diese Regelung nur zur Anwendung kommt, wenn beide Erschließungsanlagen eine gleichartige Erschließungsfunktion erfüllen. Im § 10 Abs. 1 Buchstabe k) wurde die Definition der Mischflächen erweitert auf die verkehrsberuhigten- und Fußgängerbereiche.

Anlagen:

Anlagen:

 

Erschließungsbeitragssatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 erschließungsbeitragssatzung (233 KB)