Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz) (Erschließungsbeitragssatzung) lt. Anlage 1.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat bezüglich der laufenden Verfahren gegen die Stadt Forst (Lausitz) den richterlichen Hinweis gegeben, dass insbesondere bei den Regelungen des § 7 Abs. 10 der Erschließungsbeitragssatzung der Gleichbehandlungsgrundsatz für unbebaute Grundstücke nicht gewahrt ist.
Entsprechend der aktuellen Rechtsprechung sind Grundstücke in unbeplanten Gebieten bei der Ermittlung der baulichen Ausnutzbarkeit gleich zu behandeln, d. h. die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse der Umgebungsbebauung muss auf alle Grundstücke angewendet werden.
Im Zuge dieser Änderung und Angleichung an die Rechtsprechung wurde auch der § 9 der Satzung entsprechend des Baugesetzbuches angepasst. Im § 8 wurde eine eindeutigere Regelung für Eckgrundstücke getroffen. Hier ist darauf abzustellen, dass diese Regelung nur zur Anwendung kommt, wenn beide Erschließungsanlagen eine gleichartige Erschließungsfunktion erfüllen. Im § 10 Abs. 1 Buchstabe k) wurde die Definition der Mischflächen erweitert auf die verkehrsberuhigten- und Fußgängerbereiche. Anlagen:
Erschließungsbeitragssatzung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||