Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Stadt (Abwasserabgabensatzung) entsprechend den Anlagen 1 bis 8.
Die Anlagen 1 bis 8 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Im Rahmen von verwaltungsgerichtlichen Verfahren und dem dazu ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus wurde festgestellt, dass die Abwasserabgabensatzung aus materiellen Gründen unwirksam ist. Sie enthält nicht die gemäß §§ 2 Abs.1 und 10 Abs. 2 KAG erforderlichen Regelungen zum Kreis der Ersatzpflichtigen bzw. Beitragspflichtigen.
Aus diesem Grund wurde die Abwasserabgabensatzung in den §§ 18, 20 und 26 überarbeitet und soll nun rückwirkend neu beschlossen werden.
Weitere geringfügige inhaltliche Änderungen wurden wie folgt vorgenommen:
Im § 3
Im § 4
Im § 11 Anlagen:
Anlage 1 – Abwasserabgabensatzung Anlage 2 – Gebührenkalkulation für Schmutz- und Niederschlagswasser 2004 Anlage 3 – Beitragskalkulation für Schmutz- und Niederschlagswasser 2004 Anlage 4 – Kalkulation für Kostenersatz der Grundstücksanschlussleitungen 2004 Anlage 5 – Kalkulation der Serviceleistungen 2004 Anlage 6 – Gebührenkalkulation für das Einleiten von Niederschlagswasser 1995 Anlage 7 – Gebührenkalkulation Schmutzwasser, Kanalbenutzungsgebühren Schmutzwasser und für die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen vom 01.08.1999 bis 30.06.2004 Anlage 8 – Ermittlung der Niederschlagswassergebühr 01.02.2003 bis 30.06.2004
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||