Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz) (Straßenbaubeitragssatzung) lt. Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil der Satzung. Erläuterungen:
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat bezüglich der laufenden Verfahren gegen die Stadt Forst (Lausitz) den richterlichen Hinweis gegeben, dass insbesondere der Gleichbehandlungsgrundsatz für unbebaute Grundstücke nicht gewahrt ist. Entsprechend der aktuellen Rechtsprechung sind Grundstücke in unbeplanten Gebieten bei der Ermittlung der baulichen Ausnutzbarkeit gleich zu behandeln, d. h. die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse der Umgebungsbebauung muss auf alle Grundstücke angewendet werden.
In der beiliegenden Synopse sind die maßgeblichen Änderungen gekennzeichnet. Anlagen:
Straßenbaubeitragssatzung Synopse
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