Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss bestätigt die teilweise Rücknahme des Widerspruches der Stadt Forst (Lausitz) vom 02.04.2007 zu dem Feststellungsbescheides des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum vom 01.03.2007 bezüglich der Unterschutzstellung der Gleisanlagen der Stadt Forst (Lausitz). Die teilweise Rücknahme steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Protokolls vom 22./29.05.2007 durch die Denkmalfachbehörden. Im Übrigen wird der Widerspruch aufrecht erhalten.
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 01.03 2007 ist bei der Stadt Forst (Lausitz) der Feststellungsbescheid zur Unterschutzstellung der Gleise und dem Betriebsbahnhof eingegangen. Der von der Stadt Forst (Lausitz) beauftragte Rechtsanwalt hat mit Schreiben vom 02.04. 007 gegen diesen Feststellungsbescheid Widerspruch eingelegt. Teile der im Feststellungsbescheid aufgeführten Objekte, der Betriebsbahnhof, befindeen sich nicht im Eigentum der Stadt Forst (Lausitz). Der Widerspruch ist dahingehend begründet und aufrecht zu erhalten.
Gleichfalls werden im Bescheid die Gleisanlagen der Forster Stadtbahn im Stadtgebiet unter Schutz gestellt. Dies betrifft 14 einzelne Gleisabschnitte, teilweise Gleisfragmente. Um zu der Problematik der Unterschutzstellung denkmalverträgliche Lösungen zu finden, fand am 22.05.2007 eine Beratung mit den Denkmalfachbehörden statt. Die gefertigte Protokollnotiz der Beratung vom 22./29.05.2007 liegt gegenwärtig den Denkmalfachbehörden zur Gegenzeichnung vor. Im Ergebnis ist festzustellen:
- Eine Grundsatzentscheidung über den Umgang mit den einzelnen Gleisanlagen ist derzeit nicht möglich.
- In Bereichen, wo der historische Bezug zur angrenzenden Bausubstanz erhalten ist, ist der besondere Wert der Gleisanlagen zu erhalten (Alexanderstraße, Sorauer Straße, Planckstraße, Max-Fritz-Hammer-Straße, Heinrich-Werner-Straße, Albertstraße/ Karl-Liebknecht-Straße).
- Jeder einzelne aufgelistete Gleisabschnitt bedarf einer Einzelentscheidung.
- Die Forster Stadtbahn, die in Deutschland Alleinstellungswert besitzt, ist erlebbar zu erhalten, der Zeugniswert ist zu erhalten.
- Nicht immer müssen die Originalgleisanlagen erhalten bleiben, eine Dokumentation ist erforderlich. Auch ein Materialmix ist möglich, dazu werden der Stadt Forst entsprechende Lösungsvorschläge unterbreitet.
- Einzelne, isolierte kleinere Gleisfragmente können nach Dokumentation entfernt werden.
Die Denkmalfachbehörde wird in jedem Einzelfall der Stadt Forst (Lausitz) bei Entscheidung zum Fortgang mit den Gleisanlagen entgegenkommen und sieht jeweilige denkmalrechtliche Lösungsmöglichkeiten.
Die Verwaltung sieht in diesen grundsätzlichen Lösungsansätzen und deren schrittweiser Umsetzung keine Notwendigkeit mehr, den Widerspruch vom 02.04.2007 bezüglich der Gleisanlagen im Forster Stadtgebiet aufrecht zu erhalten.
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