Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordneten beschließen die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 16.12.2007 aus Anlass des Weihnachtsmarktes entsprechend § 5 Abs.1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes.
Erläuterungen:
Auf Grundlage des § 5(1) des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) werden Öffnungen von Verkaufsstellen an Sonn – und Feiertagen aus besonderem Anlass durch die örtliche Ordnungsbehörde mittels ordnungsbehördlicher Verordnung festgesetzt. Ein besonderer Anlass ist der Weihnachtsmarkt in Forst (Lausitz), der an diesem Sonntag im Vordergrund stehen soll. Eine Öffnung an den weiteren Adventssonntagen scheidet aus, da der besondere Anlass als Vorraussetzung für eine Öffnung an den anderen Sonntagen nicht gegeben ist (siehe Schreiben des Landkreises Spree-Neiße vom 24.05.2007, Anhörungen der Gewerkschaft Ver.di vom 09.03.2007 und des Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. vom 13.03.2007).
Anlagen:
· Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen in der Stadt Forst (Lausitz) am 16.12.2007 · Schreiben des Landkreises Spree-Neiße, Fachbereich Ordnung, Sicherheit und Verkehr vom 24.05.2007 · Stellungnahme der ver.di Bezirksverwaltung Cottbus vom 09.03.2007 · Stellungnahme Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. von 13.03.2007 · Anträge verkaufsoffene Sonntage bei Kaufland und Wolfgang Zägel
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