Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt:
1. Die Stadt Forst (Lausitz) gründet gemeinsam mit anderen Gemeinden die kommunale Arbeitsgemeinschaft “Klinger See”.
2. Die Stadt Forst (Lausitz) wird stimmberechtigtes Mitglied der kommunalen Arbeitsgemeinschaft.
3. Die Stadt Forst (Lausitz) stimmt der in der Anlage beigefügten Vereinbarung über die kommunale Arbeitsgemeinschaft “Klinger See” zu.
4. Die Repräsentation der Mitgliedschaft (Teilnehmer) erfolgt durch den Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz). Die Übertragung der Aufgabe kann an einen Vertreter erfolgen.
5. Der Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) wird mit der Durchführung der Beschlüsse beauftragt.
Erläuterungen:
Aufgrund der historischen Entwicklung in der Braunkohleregion steht die Niederlausitz derzeit vor einer großen Aufgabe: Mit der Wiedernutzbarmachung der Tagebauflächen inklusive der Tagebaurestseen entstehen völlig neue Landschaften.
Um auf diese Entwicklung aktiv und abgestimmt Einfluss zu nehmen, wird von den Gemeinden im Umfeld des Südrandschlauches / Klinger Sees eine kommunale Arbeitsgemeinschaft als Basis einer interkommunalen Zusammenarbeit gegründet. Handlungsraum ist das Planungsgebiet des Nutzungskonzeptes für den Standortraum Klinger See.
Zur Koordinierung des Vorhabens “Klinger See” und dafür relevanter Projekte im Umfeld ist es notwendig, dass die betroffenen Anliegergemeinden einheitliche Lösungsansätze erarbeiten.
Die kommunale Arbeitsgemeinschaft gibt nur Anregungen. Sie ist keine juristische Person des öffentlichen Rechts, auf sie werden keine kommunalen Aufgaben übertragen. Ihre alleinige Aufgabe besteht zunächst in der Einleitung von Gesprächen der auf kommunaler Ebene Verantwortlichen eines bestimmten Gebietes. Es werden keine für alle verbindlichen Beschlüsse gefasst.
Neben kommunalen Gebietskörperschaften können auch sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts aufgenommen werden.
Die Arbeitsgemeinschaften beraten und koordinieren Angelegenheiten, die ihre Mitglieder gemeinsam berühren. Sie stimmen Planungen der einzelnen Mitglieder für diese Angelegenheiten und der Tätigkeit von Einrichtungen ihrer Mitglieder ab. Sie leiten Gemeinschaftslösungen ein, um eine möglichst wirtschaftliche und zweckmäßige Erfüllung der Aufgaben in einem größeren benachbarten Gebiet sicherzustellen.
Finanzierung:
Die Sach- und Personalkosten, die im Rahmen der Arbeit der Arbeitsgemeinschaft entstehen, werden als Eigenanteil der Beteiligten eingestuft. Es findet keine Umlage statt. Über die Kostentragung bei der Finanzierung von Projekten im Rahmen der Projektarbeit wird gesondert in der AG und den zuständigen Gremien entschieden.
Moderation:
Die Kommunale AG bedarf auch eines Organisators. Wenn die Leitung der AG von einem der Mitglieder übernommen wird, können leicht Interessenskonflikte entstehen. Deshalb ist es sinnvoll, einen neutralen Moderator einzusetzen. Für die Koordination und Moderation tritt die Gesellschaft m.b.H. der IBA “Fürst-Pückler-Land” bei.
Vereinbarung:
Die Vereinbarung liegt als Anlage bei. Der Entwurf wurde mit den betroffenen Gemeinden abgestimmt.
Anlagen:
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