Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2007 gemäß Anlage. Erläuterungen:
Die Pflicht zum Erlass der Nachtragshaushaltssatzung ergibt sich aus den Vorschriften des § 79 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO ) i.V.m. § 30 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHV).
Durch den 1.Nachtragshaushaltsplan wird der jahresbezogene Fehlbetrag im Verwaltungshaushaltes um 290.200 Euro verringert. Die Einnahmen bzw. Ausgaben des Vermögenshaushaltes verändern sich um 475.900 Euro.
Die Veränderungen von Verpflichtungsermächtigungen sind im Nachtragsvermögenshaushalt dargestellt.
Die Notwendigkeit zur Anpassung ist bei den betreffenden Haushaltsstellen im Nachtragshaushaltsplan erläutert.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile, sie ist lediglich gem. § 78 Abs. 4 GO der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.
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