Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0952/2007  

 
 
Betreff: Beratung und Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2007
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau HessBezüglich:
SVV/0756/2006
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss Vorberatung
03.09.2007 
34. Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
05.09.2007 
28. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
21.09.2007 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2007 gemäß Anlage.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

 

Die Pflicht zum Erlass der Nachtragshaushaltssatzung ergibt sich aus den Vorschriften des § 79 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO ) i.V.m. § 30 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHV).

 

Durch den 1.Nachtragshaushaltsplan wird der jahresbezogene Fehlbetrag im Verwaltungshaushaltes um 290.200 Euro verringert. Die Einnahmen bzw. Ausgaben  des Vermögenshaushaltes verändern sich um 475.900 Euro.

 

Die Veränderungen von Verpflichtungsermächtigungen sind im Nachtragsvermögenshaushalt dargestellt.

 

Die Notwendigkeit zur Anpassung ist bei den betreffenden Haushaltsstellen im Nachtragshaushaltsplan erläutert.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile, sie ist lediglich gem. § 78 Abs. 4 GO der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.