Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0954/2007  

 
 
Betreff: Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der Gestaltungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsteil Groß Jamno (Örtliche Bauvorschrift gem. § 81 Brandenburgische Bauordnung - BbgBO -
1. Beschluss über die im Verfahren vorgebrachten Anregungen
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
29.08.2007 
25. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
05.09.2007 
28. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
21.09.2007 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
gest_satz_g_jamno

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die im Verfahren der 1. Änderung der Gestaltungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsteil Groß Jamno vorgebrachten Anregungen hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Berücksichtigt werden Anregungen gemäß der Anlage 1.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Gestaltungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsteil Groß Jamno (Örtliche Bauvorschrift gemäß § 81 Brandenburgische Bauordnung – BbgBO - ) in der Fassung der 1. Änderung. Die Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung (GO) keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Gestaltungssatzung für den Ortsteil Groß Jamno ist am 11.05.2001 bekannt gemacht worden.

Die Satzung hat das Ziel, den Ortskern von Groß Jamno mit seinem dörflichen Charakter zu bewahren und zu entwickeln. Nach Erlangung der Rechtskraft hat sich in der praktischen Umsetzung gezeigt, dass die Gestaltungssatzung für einige Übergangsbereiche vom Dorfkern zum weiteren Siedlungsbereich, wo die bestandsgeschützte, bereits vor Erlass der Satzung geprägte Bebauung dem dörflichen Charakter nicht entspricht, ihr Ziel nicht erreichen kann. Für Bauherren in diesen Bereichen stellt die Durchsetzung der Satzung eine unnötige Härte dar, die durch eine Anpassung des Geltungsbereiches der Satzung vermieden werden soll. Hierzu bedurfte es einer Änderung der Anlage zu § 1 (Räumlicher Geltungsbereich) der Satzung.

 

Weiterhin erfolgte eine redaktionelle Anpassung aller Bezüge der Satzung zur Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), die sich zwischenzeitlich geändert hat (siehe hierzu insbesondere Präambel, § 2, § 9 und § 10 der Gestaltungssatzung).

 

Die Änderung der Satzung erfolgte unter Einbeziehung der betroffenen Bürger sowie der berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 81 (8) BbgBO. Der Entwurf der geänderten Satzung wurde hierzu für die Dauer eines Monats vom 23.05.2007 bis einschließlich 25.06.2007 öffentlich ausgelegt. Die berührten Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.05.2007 zur Abgabe einer Stellungnahme bis 25.06.2007 aufgefordert. Die vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange sind der Anlage 1 zu entnehmen. Von betroffenen Bürgern wurden während der öffentlichen Auslegung keine Anregungen vorgebracht.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1:

Anregungen der beteiligten Träger öffentlicher Belange

 

 

Anlage 2:

Gestaltungssatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 gest_satz_g_jamno (3454 KB)