Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0963/2007  

 
 
Betreff: Barrierefreies Bauen von öffentlichen Anlagen und Einrichtungen in der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Paeschke
Federführend:Fraktion Die Linke. Bearbeiter/-in: Urbanek, Ramona
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
27.08.2007 
24. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales geändert beschlossen   
Planungsausschuss Vorberatung
29.08.2007 
25. Sitzung des Planungsausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
05.09.2007 
28. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
21.09.2007 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle baulichen Anlagen und Einrichtungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind und sich in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) befinden, barrierefrei zu bauen.

 

2.      Die Stadtverwaltung wird verpflichtet, bei allen Bau- und Planungsmaßnahmen die zuständigen Ausschüsse umfassend und rechtzeitig über die Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit zu unterrichten. Jede Beschlussvorlage zu Baumaßnahmen an Gebäuden Einrichtungen und Straßen ist mit einer Erläuterung zur Barrierefreiheit zu versehen. In Ausschreibungen nach VOB ist ausdrücklich auf die Maßnahmen zur Barrierefreiheit hinzuweisen.

 

3.      Der Seniorenbeirat und die Behindertenverbände der Stadt Forst (Lausitz) sind in die Planungen einzubeziehen.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Bei Bau- und Rekonstruktionsmaßnahmen ist es immer wieder zu Unstimmigkeiten und Fehlern bei der Gewährleistung der Barrierefreiheit gekommen. Es ist deshalb Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung, sich dieses Problems besonders anzunehmen. Die demografische Entwicklung und damit eine immer älter werdende Bevölkerung erhöhen die Bedeutung von barrierefreien Anlagen und Gebäuden ständig. Die Stadt kann es sich nicht leisten, Fehler in diesem Bereich durch erhebliche Mehraufwendungen zu korrigieren. Dort wo die Stadt Einfluss auf Baugenehmigungen privater Träger nehmen kann, ist ebenfalls stärker auf die Umsetzung von Barrierefreiheit zu achten.

Der §45 der Brandenburgischen Bauordnung muss konsequent umgesetzt werden.