Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0975/2007  

 
 
Betreff: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
hier: Aufhebung der Anordnung des Umlegungsverfahrens "Sanierungsgebiet Forst-Nordstadt, Teilquartier IV"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Müller
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
29.08.2007 
25. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
05.09.2007 
28. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
21.09.2007 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Aufhebung der Anordnung der Umlegung “Sanierungsgebiet Forst-Nordstadt, Teilquartier IV”.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat in ihren Sitzungen am 15.12.1995 / 10.05.1996 die Umlegung gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches angeordnet.

 

Die damaligen Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse ließen eine ordnungsgemäße wirt­schaftlich rückwärtige Erschließung und Bebauung von Grundstücken ohne vorherige Boden­ordnung nicht zu. Um die zu diesem Zeitpunkt im Sanierungskonzept vorgesehene Bebauung realisieren zu können, erfolgte die Anordnung einer gesetzlichen Umlegung.

 

Grundlage dafür war die Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet, welche die Bebauung der Grundstücke im Blockkonzept vorsah.

 

Im Jahr 2000 wurde die Rahmenplanung fortgeschrieben. Die Fortschreibung setzte fest, dass die geplante Wohnbebauung auf den Flurstücken 82 und 83 der Flur 13 wegfällt. Eine Bebauung ist zwar weiterhin grundsätzlich möglich, jedoch zeigt die Marktlage, dass ein Interesse hierfür nicht mehr besteht.

 

Das Umlegungsverfahren, welches die Realisierung des Blockkonzeptes und die Schaffung einer Gemeinschaftsanlage vorsah, ist hinfällig geworden, da zwischenzeitlich durch die Eigen­tümer privatrechtliche Regelungen getroffen wurden.

 

Da die Bebauung der Flurstücke 82 und 83 der Flur 13 nicht vollzogen wird, kann die Fläche des Flurstückes 82 als Parkplatz und für die Müllentsorgung genutzt werden. Für die Nutzung des Flurstückes 83 durch die Sparkasse Spree-Neiße sind ebenfalls Stellflächen vorhanden.

 

Der Umlegungsausschuss der Stadt Forst (Lausitz) hat bereits in seiner Sitzung am 02.08.2007 den Umlegungsbeschluss für das oben genannte Umlegungsgebiet aufgehoben.

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan