Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss bestätigt die Rücknahme des Widerspruches der Stadt Forst (Lausitz) vom 02.04.2007 zu dem Feststellungsbescheides des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum vom 01.03.2007 bezüglich der Unterschutzstellung der Gleisanlagen der Stadt Forst (Lausitz) für die Gleisanlagen Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 8 teilweise (nur Alsenstraße und Hainenweg), 10 und 12 (siehe Anlage 1). Im Übrigen wird der Widerspruch aufrecht erhalten für die Gleisanlagen Nr. 6, 7, 8 teilweise (nur Gubener Straße), 9, 11, 13, 14 (siehe Anlage 1).
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 01.03 2007 ist bei der Stadt Forst (Lausitz) der Feststellungsbescheid (siehe Anlage 3) zur Unterschutzstellung der Gleise und dem Betriebsbahnhof eingegangen. Der von der Stadt Forst (Lausitz) beauftragte Rechtsanwalt hat mit Schreiben vom 02.04. 2007 gegen diesen Feststellungsbescheid Widerspruch eingelegt. Teile der im Feststellungsbescheid aufgeführten Objekte, der Betriebsbahnhof, befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Forst (Lausitz). Der Widerspruch ist dahingehend begründet und aufrecht zu erhalten.
Gleichfalls werden im Bescheid die Gleisanlagen der Forster Stadtbahn im Stadtgebiet unter Schutz gestellt. Dies betrifft 14 einzelne Gleisabschnitte, teilweise Gleisfragmente. Um zu der Problematik der Unterschutzstellung denkmalverträgliche Lösungen zu finden, fand am 22.05.2007 eine Beratung mit den Denkmalfachbehörden statt. Die gefertigte Protokollnotiz zu den Gleisanlagen der Beratung vom 22.05.2007 liegt gegengezeichnet durch die Vertreter der Denkmalfachbehörden vor (siehe Anlage 2).
Der Widerspruch der Stadt Forst (Lausitz) kann teilweise zurückgenommen werden. Die Erläuterungen und Entscheidungsempfehlungen hierzu sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Anlagen:
Anlage 1 – Fachtechnische Stellungnahme Anlage 2 – Protokollnotiz Anlage 3 – Feststellungsbescheid
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