Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss und der Bau- und Umweltausschuss werden über den Landschaftsplan Forst (Lausitz) informiert. Erläuterungen:
Der Landschaftsplan ist das Planungsinstrument zur Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege.
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz über Naturschutz und Landespflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 25.03.2002 Gesetz über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg (Brandenburgisches Naturschutzgesetz – BbgNatSchG) vom 26.05.2004 Bauleitplanung und Landschaftsplanung, Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung und des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 29.04.1997, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 20 1997
Ziel des Landschaftsplanes ist eine flächendeckende Ausweisung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im gesamten Untersuchungsgebiet, so dass
die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft sowie die Lebensräume der Pflanzen und Tierwelt
als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für Erholung in Natur und Landschaft erhalten bleiben und nachhaltig gesichert werden.
Die Darstellungen der Ergebnisse der Landschaftsplanung gehen in den Flächennutzungsplan ein.
Mit der Erstellung einer digitalen Bestandskarte auf der Basis der Biotoptypenkartierung wurde ab Mitte 2005 der Bestand erneut erfasst bzw. überprüft. Weiterhin wurde das Maßnahmenkonzept aus dem Jahr 1997 aktualisiert. Vor dem Hintergrund veränderter Ausgangsbedingungen, wie zum Beispiel Ansiedlung Horno (Rogow) oder Grenzübergang zur Republik Polen, wurden neue Maßnahmen definiert. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Zusammenfassung der wesentlichen Entwicklungsmaßnahmen |
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