Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt das Städtebauliche Entwicklungskonzept nach § 171 b BauGB (INSEK). Erläuterungen:
Mit dem durch das Kabinett das Landes Brandenburg im Januar 2006 beschlossenen Masterplan “Starke Städte – Stadtumbau” wurde die Förderpolitik des MIR in den Bereichen Stadtentwicklung und Wohnungswesen neu ausgerichtet. Neben den Aussagen zur Konzentration der Stadtentwicklung vor allem auf die Innenstädte und ausgewählte Handlungsfelder wurde eine Spitzenförderung, basierend auf dem EFRE-Schwerpunkt “Nachhaltige Stadtentwicklung”, eingeführt. Voraussetzung für den Einsatz der Spitzenförderung ist die Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes INSEK durch die Städte. Methode und Inhalte des INSEK wurden entsprechend einer Arbeitshilfe zur Erstellung von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten INSEK vom Dezember 2006 erarbeitet.
Das INSEK erfüllt eine Doppelfunktion:
1. Es soll auf kommunaler Ebene vorhandene Planungsvorstellungen und (sektorale) Konzepte bündeln, ggf. punktuell ergänzen und damit einen Beitrag leisten zur Vereinfachung und Transparenz der derzeit in den Brandenburger Städten vorzufindenden Planungsgrundlagen. Mit dem INSEK wird also keine vollständig neue Planung erstellt. In der Fortschreibung der vorhandenen städtischen Entwicklungsplanungen zu informellen umsetzungsorientierten INSEK liegt die Chance, den integrativen und prozessualen Ansatz zu stärken und diese Konzepte als zentrales Steuerungsinstrument zur Basis für die örtliche Stadtentwicklungsstrategie weiterzuentwickeln.
2. Es soll auf Ebene des Landes Entscheidungsgrundlage für die Gewährung der Spitzenförderung bieten und ist insofern ein Instrument zur Unterstützung der Abstimmung mit dem Land.
Auf der Grundlage vorliegender Unterlagen sowie eigener Erhebungen wurden für die Kulisse des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes alle geplanten Maßnahmen sowie der noch bestehende Handlungsbedarf dargestellt (Orientierungsplan 2015 – Maßnahmen, Handlungsbedarf). Als Kategorien wurden die Maßnahmen gemäß Stadtumbauplan, wie Abrisse, Aufwertung und Teilrückbau, sowie brachliegende Industrie- und Gewerbeareale mit Nachnutzungs- bzw. Neuordnungspotenzial und Anpassungsobjekte dargestellt. Weiterhin wurden für das Gebiet des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Aussagen zur Qualität der Stadtstruktur sowie zu Störungsfaktoren getroffen. Zu den dargestellten Kategorien gehören z. B.:
Ø Weitgehend geschlossene und stabile Bebauungsensembles / intakte Stadträume mit Erhaltungspriorität,
Ø Wohnquartiere (Großsiedlungen, heterogene Altbaubereiche), die in Verbindung mit wohnungspolitischen Maßnahmen weiter zu entwickeln sind, ohne den Standort aufzugeben,
Ø bedeutende städtebauliche Ensembles,
Ø gestörte Ensembles,
Ø Brachflächen mit gestalterischen Integrationsmängeln,
Ø Ruinen,
Ø leerstehende Wohngebäude,
Ø öffentliche Grünflächen / Parkanlagen.
Gemäß Arbeitshilfe zur Erstellung von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung vom Dezember 2006 bildet das INSEK für regionale Wachstumskerne und Schwerpunktstädte des Stadtumbaus die Grundlage für eine so genannte “Spitzenförderung” im Rahmen des EFRE-Schwerpunktes “Nachhaltige Stadtentwicklung”. Mit dieser Spitzenförderung soll neben der Regelförderung aus den Programmen der Stadterneuerung und der Wohnraumförderung “die Zielsetzung des Landes zur Stärkung wirtschaftlicher Potenziale und zu stärker integrierten Vorgehensweisen umgesetzt werden”. Dafür sind im INSEK bis zu drei Schlüsselmaßnahmen der Integrierten Stadtentwicklung zu benennen und im Kontext einer ganzheitlichen Entwicklung abzuleiten.
Schlüsselmaßnahmen der Stadt Forst (Lausitz) in Reihenfolge ihrer Bedeutung sind:
1. Marktplatz 2. Verwaltungs- und Verflechtungsbereich Kreis-Zentrum 3. Aufwertung des innerstädtischen Flusslaufes Mühlgraben
Alle drei Schlüsselmaßnahmen sind von besonderer Bedeutung für die gesamtstädtische Entwicklung und sind räumlich auf den Entwicklungsschwerpunkt Innenstadt bezogen (Anlage 1).
Da die Fördermittel im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung begrenzt sind, versteht das Land Brandenburg die kommenden Jahre als letzte Chance, innovative und wirkungsvolle Maßnahmenkonzepte der Städte gezielt zu unterstützen.
Die Städte stehen damit vor der Herausforderung, Prioritäten zugunsten solcher Vorhaben zu setzen, die nachhaltig sind, d. h. auch in Zukunft wirtschaftliche Aktivitäten von Unternehmen unterstützen und dauerhaft die Identifikation der Menschen mit ihrer Stadt befördern. Anlagen:
Anlage 1 - Schlüsselmaßnahmen |
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