Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2008/2009. Erläuterungen:
Auf der Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes muss für jede Grundschule ein Schulbezirk bestimmt werden, „für den die Schule die örtlich zuständige Schule ist“. Diese Regelung erlässt der Schulträger durch Satzung (§ 106 (5) o. g. Gesetz).
Das für die Schule zuständige Ministerium legt für die Klassenbildung durch Verwaltungsvorschriften die Richtwerte für die Klassenfrequenz sowie die Bandbreiten fest (§ 103 (4) o. g. Gesetz). Die Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation vom 20.Dezember 2006 schreiben für Grundschulen den Klassenfrequenzrichtwert von 25 Schüler/-innen vor.
Im Gebiet des Schulträgers sollen möglichst gleich starke Klassen gebildet werden.
Im Schuljahr 2008/2009 werden 161 Schüler/-innen (Stand 16. Oktober 2007) eingeschult. Ausgehend von dem Beschluss SVV/0205/2004 (neu)/2 und den Schulanfängerzahlen wurde folgende Verteilung der ersten Klassen vorgenommen:
Die Auswahl zur Bildung von FLEX-Klassen und Festlegung zur Anzahl der FLEX-Klassen in den Grundschulen trifft das Staatliche Schulamt Cottbus im Benehmen mit dem zuständigen Schulträger. Anlagen:
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2008/2009
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