Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 1. 2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4 A (5,6)”. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Im Nordwesten: von der Fahrstrecke der Deutschen Bahn AG Forst-Weißwasser Im Nordosten: durch eine Pappelreihe auf freiem Feld zwischen der Fahrstrecke der Deutschen Bahn AG und der Domsdorfer Straße Im Südosten: durch die Domsdorfer Straße Im Südwesten: (a) von der Umgehungsstraße bis zur Einmündung der Straße Am Teichgraben in den Domsdorfer Kirchweg durch die nordöstliche Straßenbegrenzungslinie des Domsdorfer Kirchweges (b) von der Einmündung der Straße Am Teichgraben in den Domsdorfer Kirchweg bis Einmündung des Domsdorfer Kirchweges in die Domsdorfer Straße durch die nordwestliche Straßenbegrenzungslinie des Domsdorfer Kirchweges
Es wird auf den in der Anlage beigefügten Lageplan hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen:
Infolge einer nicht gültigen Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4 A (5,6)” musste ein ergänzendes Verfahren i.S.d. § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Die Offenlegung zum Bebauungsplan erfolgte im Zeitraum vom 21.05.2007 bis einschließlich 22.06.2007.
Den Trägern öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.05.2007 die Planungsunterlagen zugesandt.
Bürger haben sich im ergänzenden Verfahren nicht zu Wort gemeldet.
Inhaltliche Änderungen am Bebauungsplan wurden im Wesentlichen nicht vorgenommen. Anlagen:
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