Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1000/2007  

 
 
Betreff: Beschluss zum Bebauungsplan "Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4 A (5,6)" im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB, vereinfachtes Verfahren i.S.d. § 13 BauGB
1. Beschlussempfehlung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
08.11.2007 
27. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
21.11.2007 
30. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2007 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
satz_beschl_igg_tg_4A

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 1.

2.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4 A (5,6)”. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

Im Nordwesten: von der Fahrstrecke der Deutschen Bahn AG Forst-Weißwasser

Im Nordosten: durch eine Pappelreihe auf freiem Feld zwischen der Fahrstrecke der Deutschen Bahn AG und der Domsdorfer Straße

Im Südosten: durch die Domsdorfer Straße

Im Südwesten:

(a)   von der Umgehungsstraße bis zur Einmündung der Straße Am Teichgraben in den Domsdorfer Kirchweg durch die nordöstliche Straßenbegrenzungslinie des Domsdorfer Kirchweges

(b)   von der Einmündung der Straße Am Teichgraben in den Domsdorfer Kirchweg bis Einmündung des Domsdorfer Kirchweges in die Domsdorfer Straße durch die nordwestliche Straßenbe­grenzungslinie des Domsdorfer Kirchweges

 

Es wird auf den in der Anlage beigefügten Lageplan hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Infolge einer nicht gültigen Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4 A (5,6)” musste ein ergänzendes Verfahren i.S.d. § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

 

Die Offenlegung zum Bebauungsplan erfolgte im Zeitraum vom 21.05.2007 bis einschließlich 22.06.2007.

 

Den Trägern öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.05.2007 die Planungsunterlagen zugesandt.

 

Bürger haben sich im ergänzenden Verfahren nicht zu Wort gemeldet.

 

Inhaltliche Änderungen am Bebauungsplan wurden im Wesentlichen nicht vorgenommen.

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlage 1:

Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlage 2:

Satzungsbeschluss

 

Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 satz_beschl_igg_tg_4A (77 KB)