Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1001/2007  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Vorkaufsrechtssatzung) über ein besonderes Vorkaufsrecht an unbebauten Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4A (5,6)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
08.11.2007 
27. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
21.11.2007 
30. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2007 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
vorkaufsrechtssatzung igg forst-süd

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Vorkaufsrechtssatzung) über ein besonderes Vorkaufsrecht an unbebauten Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4A (5,6)” entsprechend Anlage 1.

 

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mit­wirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die in der Satzung bezeichneten Flächen liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4A (5,6)”. Die Satzung dient der Begründung eines Vorkaufsrechtes an unbebauten Grundstücken in diesem Gebiet mit dem Ziel, die Durchführung des Bebauungsplanes zu sichern.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – Satzung

Anlage 2 – Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 vorkaufsrechtssatzung igg forst-süd (62 KB)