Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Vorkaufsrechtssatzung) über ein besonderes Vorkaufsrecht an unbebauten Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4A (5,6)” entsprechend Anlage 1.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen:
Die in der Satzung bezeichneten Flächen liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4A (5,6)”. Die Satzung dient der Begründung eines Vorkaufsrechtes an unbebauten Grundstücken in diesem Gebiet mit dem Ziel, die Durchführung des Bebauungsplanes zu sichern. Anlagen:
Anlage 1 – Satzung Anlage 2 – Lageplan
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||