Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Förderkulisse als Fördergebiet “Soziale Stadt” im Rahmen des Bund-Länder-Programmes “Maßnahmen der Sozialen Stadt” auf der Grundlage des § 171 e (3) BauGB gemäß Anlage 1.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen:
Der Zuwendungsbescheid Nr. STEP/71/006/2007 im Rahmen des Bund-Länder-Programmes “Maßnahmen der Sozialen Stadt” ist bei der Stadt Forst (Lausitz) Ende Oktober 2007 eingegangen. Durch das Landesamt für Bauen und Verkehr wurde am 08.11.2007 weiterhin gefordert, einen Beschluss zur Förderkulisse (Fördergebiet Soziale Stadt) durch die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) herbeizuführen. Anlagen:
Übersichtsplan |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||