Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Aufstellung des Entwicklungskonzeptes “Forster Innenstadt” als Grundlage und Voraussetzung zur Durchführung der Maßnahmen der Sozialen Stadt gemäß § 171 e (4) BauGB. Die Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes erfolgt durch das Planungsbüro Herwarth & Holz. Erläuterungen:
Mit Eingang des Zuwendungsbescheides STEP/71/006/2007 Ende Oktober nimmt die Stadt Forst (Lausitz) am Bund-Länder-Programm “Maßnahmen der Sozialen Stadt” teil. Grundlage der weiteren Förderung von Einzelmaßnahmen ist die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes gemäß § 171 e (4) BauGB.
Die Planungsleistung soll durch das Büro Herwarth & Holz aus Berlin erbracht werden.
Das Planungsbüro Herwarth & Holz war im Rahmen der Erarbeitung des Aufnahmeantrages für den Programmbereich “Soziale Stadt” im Dezember 2006/Januar 2007 beauftragt. Dem Büro liegen umfangreiche Kenntnisse über die Fördermaßnahmen sowie erforderlichen Planunterlagen vor. Die kurzfristige Bearbeitungsfrist bis April 2008 erfordert sofortiges Handeln (Mittelverwendung in 2007 gemäß Fördermittelbescheid).
Der Beschluss über das Handlungskonzept ist für den 25.04.2008 durch die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) vorgesehen. |
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