Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, für das Gebiet “Am Haag” einen Bebauungsplan der Innenentwicklung i.S.d. § 13 a BauGB nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet trägt die Bezeichnung “Am Haag” und wird wie folgt begrenzt:
Im Westen: durch die westliche Straßenseite der Amtstraße bzw. der Kleinen Amtstraße
Im Norden: Ø durch die nördliche Grenze des Flurstückes 379/12, Flur 18, Gemarkung Forst, ausgehend von der Amtstraße in deren südöstlicher Verlängerung bis zum Flurstück 379/10, Flur 18, Gemarkung Forst; Ø überwiegend durch die nördliche Grenze des FS 379/10, Flur 18, Gemarkung Forst, sowie die nördlichen Grenzen der Flurstücke 595, 598, Flur 18, Gemarkung Forst; Ø durch die nördliche Grenze der Flurstücke 248, 236 und 249, Flur 17, Gemarkung Forst
Im Osten: durch die westliche Seite des Mühlgrabens
Im Süden: durch den Mühlgraben
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Infolge einer nicht gültigen Hauptsatzung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes “Am Haag” (Ausgangsverfahren, Rechtskraft 23.07.1993 und vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB, Rechtskraft 19.05.2000) und infolge einer erforderlichen Anpassung von Baugrenzen, Gebietsklassifizierungen und textlichen Festsetzungen ist ein qualifiziertes Änderungsverfahren auf der Grundlage des § 13 a BauGB erforderlich (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Im beschleunigten Verfahren gelten gem. § 13 a (2) BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Insofern wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen.
Anlagen:
Lageplan |
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