Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1046/2008  

 
 
Betreff: Kommunalwahlen 2008 (voraussichtlicher Termin 28.09.2008)
-Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters für das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) gemäß § 15 BbgKWahlG-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Freer
Federführend:Fachbereich Bürgerservice Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
13.02.2008 
31. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 15 BbgKWahlG die Berufung von Frau Corinna Freer in die Funktion der Wahlleiterin und Frau Kerstin Liebig in die Funktion der stellvertretenden Wahlleiterin für das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz).

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Voraussichtlich am 28.09.2008 finden die Wahlen zu den Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen statt.

 

Nach § 15 Abs. 1 und 4 BbgKWahlG beruft die Vertretung aus den wahlberechtigten Personen für das jeweilige Wahlgebiet einen Wahlleiter und einen stellvertretenden Wahlleiter. Ein Bediensteter der Stadt kann gemäß § 15 Abs. 2 BbgKWahlG auch dann zum Wahlleiter oder stellvertretenden Wahlleiter berufen werden, wenn er nicht im Wahlgebiet wohnt.

 

Die Berufung des Wahlleitern und des stellvertretenden Wahlleiters hat nach § 2 Abs. 1 BbgKWahlV binnen eines Monats nach der Bekanntgabe des Wahltages (Verkündung der Rechtsverordnung des Innenministers) zu erfolgen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Frau Corinna Freer (bisherige Wahlleiterin) zur Wahlleiterin und Frau Kerstin Liebig (Mitarbeiterin Fachbereich Bürgerservice) zur stellvertretenden Wahlleiterin für das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) zu berufen. Frau Liebig arbeitet bereits seit 1988 in der Stadtverwaltung und ist seit 1990 mit der Vorbereitung und Organisation von Wahlen beschäftigt.