Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1046/2008 (neu)  

 
 
Betreff: Kommunalwahlen am 28.09.2008
- Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters für das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) gemäß § 15 BbgKWahlG -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau FreerBezüglich:
SVV/1046/2008
Federführend:Fachbereich Bürgerservice Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
29.02.2008 
25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 15 BbgKWahlG die Berufung von Frau Corinna Freer in die Funktion der Wahlleiterin und Frau Kerstin Liebig in die Funktion der stellvertretenden Wahlleiterin für das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz).

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Am 28.09.2008 finden die Wahlen zu den Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen statt.

 

Nach § 15 Abs. 1 und 4 BbgKWahlG beruft die Vertretung aus den wahlberechtigten Personen für das jeweilige Wahlgebiet einen Wahlleiter und einen stellvertretenden Wahlleiter. Ein Bediensteter der Stadt kann gemäß § 15 Abs. 2 BbgKWahlG auch dann zum Wahlleiter oder stellvertretenden Wahlleiter berufen werden, wenn er nicht im Wahlgebiet wohnt.

 

Die Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters hat nach § 2 Abs. 1 BbgKWahlV binnen drei Monate nach Bekanntgabe des Wahltages (Verkündung der Rechtsverordnung des Innenministers) zu erfolgen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Frau Corinna Freer (bisherige Wahlleiterin) zur Wahlleiterin und Frau Kerstin Liebig (Mitarbeiterin Fachbereich Bürgerservice) zur stellvertretenden Wahlleiterin für das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) zu berufen. Frau Liebig arbeitet bereits seit 1988 in der Stadtverwaltung und ist seit 1990 mit der Vorbereitung und Organisation von Wahlen beschäftigt.