Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Festsetzung einer Rabattierung der saisonalen Eintrittspreise für Sonderwerbemaßnahmen in Höhe von 10 % der jeweils gültigen Tarife, gültig ab Mai 2008.
Die Rabattierung findet keine Anwendung bei Sonderveranstaltungen bzw. während der Rosengartenfesttage.
Erläuterungen:
Es gibt zunehmend Anfragen an die Stadt, sich mit dem Highlight Ostdeutscher Rosengarten an neu entstandenen Printprodukten, Bonusheften, Bonuscards, Netzwerken etc. in Verbindung mit Rabatten zu beteiligen.
Hierbei geht es darum, über die unterschiedlichen Partner eigene Werbekampagnen zu befördern, die im Gegenzug mit einem Rabattsystem verankert sind. Mit diesen Rabatten sind leider nicht die Rabattstaffelungen gemeint, die ohnehin durch die Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen der Eintrittspreisgestaltung ausreichend enthalten sind.
Maßnahmen dieser Art sind u. a. aktuell der vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg (MASGF) aufgelegte Familienpass (erhältlich für 5,00 EUR), in welchem über 300 Anbieter aus den Bereichen Kultur, Sport, Freizeit und Bildung in Brandenburg und Berlin ständige Rabatte (zusätzlich, bestehende Rabatte sind nicht ausreichend) gewähren. Auch der Landkreis Spree-Neiße hat nach 10-jähriger Wirksamkeit des bekannten “Radler- Stempelheftes”, in dem auch der Ostdeutsche Rosengarten seit Jahren als “Stempelstelle” fungierte, ab 2008 ein neues Produkt entwickelt. Der Nachfolger ist das “Radler-Bonusheft”, das nun ebenfalls zusätzliche Rabatte für eine Eintragung voraussetzt. Der Inhaber des Heftes ist damit zur Inanspruchnahme der Bonusregelung berechtigt. Ähnlich verhält es sich mit Angeboten unterschiedlicher “Bonuscards” oder “Bonusvereinbarungen” von verschiedenen Netzwerken, Unternehmensgruppen usw.
Alle genannten Beispiele haben das Ziel, einerseits dem Inhaber der “Bonusberechtigung” zusätzliche Angebote zu offerieren und andererseits dem Anbieter oder Leistungsträger zu einer zusätzlichen Erhöhung des Bekanntheitsgrades zu verhelfen.
Um für die Vielzahl der unterschiedlichen Angebote eine möglichst einfache, einheitliche und auch im Rahmen der Kassierung der Eintrittsgelder übersichtliche Lösung zu schaffen, wird hiermit eine grundsätzlich 10%ige Rabattierung der jeweils gültigen bzw. zutreffenden Tarife vorgeschlagen.
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