Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 171 e Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) das gebietsbezogene, stadtentwicklungspolitische, integrierte Handlungskonzept “Forster Innenstadt” gemäß Anlagen 1 und 2 im Rahmen des Förderprogramms “Maßnahmen der Sozialen Stadt”.
Als Gebiet, in dem die Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wird gemäß § 171 e Abs. 3 BauGB der in Anlage 3 gekennzeichnete Bereich (Fördergebiet) festgelegt.
Die Anlagen 1 – 3 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Die Erarbeitung des gebietsbezogenen, stadtentwicklungspolitischen, integrierten Handlungskonzeptes “Forster Innenstadt” ist Grundlage zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bund-Länder-Programms “Maßnahmen der Sozialen Stadt” gemäß Zuwendungsbescheid des Landesamtes für Bauen und Verkehr, dem dieses bis zum 30.06.2008 vorzulegen ist.
Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2007 wurde durch das Planungsbüro Herwarth + Holz das Handlungskonzept erstellt. Mögliche Projektträger wurden intensiv in die Arbeit am Konzept einbezogen und zur Vorlage von Projektvorschlägen aufgefordert. Es fanden am 22.01.2008 sowie am 04.03.2008 Beratungen mit den potenziellen Projektträgern statt.
Im Ergebnis wurde nach intensiver Abstimmung zwischen den beteiligten Fachbereichen und den Verwaltungsvorständen der Stadtverwaltung eine Projektliste erstellt (siehe Anlage 1). Am 15.04.2008 werden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Forst (Lausitz) in einer Informationsveranstaltung über das Handlungskonzept informiert. Anlagen:
Anlage 1 – Projektliste Anlage 2 – Kosten- und Finanzierungsübersicht Anlage 3 – Lageplan der Maßnahmen im Fördergebiet |
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