Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1080/2008  

 
 
Betreff: Bestätigung der Entwurfsplanung zum Straßenbau Gartenweg und verlängerte Ziegelstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tzscheuschner
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Entscheidung
03.04.2008 
40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses gemeinsam mit dem Planungsausschuss ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss bestätigt die Entwurfsplanung zum Straßenbau Gartenweg und verlängerte Ziegelstraße.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Das Bebauungsgebiet “Zum Gartenweg” im Norden der Stadt Forst (Lausitz) ist verkehrs­technisch zu erschließen. Der Bebauungsplan wurde am 14.07.2006 rechtskräftig.

 

Bei beiden Straßen handelt es sich um Anliegerstraßen. Sie sollen in den Jahren 2008 / 2009 erstmalig hergestellt werden.

 

Mit der Planung der Bauvorhaben wurde das Ingenieurbüro ARCUS aus Cottbus bereits im Jahr 1996 beauftragt. Aufgrund zwischenzeitlich geänderter Rechtsvorschriften zur StVO und dem neuen Gemeindestraßenleitfaden und der RASt 06 wird eine Überarbeitung notwendig. Der Bereich beider Straßen als auch die Straße Am Kreuzberg sollen mit dem Verkehrszeichen “Zone 30” ausgeschildert werden.

 

Auf eine Anordnung von separaten Nebenanlagen, wie Gehweg und Stellflächen, wird aufgrund der Beschilderung und der vorhandenen öffentlichen Breiten verzichtet. Die Fahrbahnen werden in einer Breite von 4,75 m als Mischverkehrsfläche in Asphaltbeton hergestellt. Als Abgrenzung zu den Seitenbereichen werden die Fahrbahnen mit Tiefborden eingespannt.

 

Im Gartenweg ist der Niederschlagswasserkanal bereits verlegt. Die Entwässerung soll mittig der Fahrbahn in einer Mulde erfolgen. Die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers in der Ziegelstraße erfolgt in den vorhandenen straßenbegleitenden Graben. Dieser Graben (Nr. 78) wird von der Robert-Koch-Straße bis zum Gartenweg mit einer Sickerrigole geschlos­sen.

 

Die erstmalige Herstellung der Ziegelstraße erfolgt bis zur Grundstückszufahrt der Haus-Nr. 127, d. h. der Grenze im B-Plan.

 

Für die Grundstückszufahrten wird Betonsteinpflaster verwendet. Die Straßenbeleuchtung wird in der verlängerten Ziegelstraße erneuert und im Gartenweg erst­mals hergestellt.

 

Gartenweg

Kosten nach vorläufiger Kostenberechnung              99.000,00 EUR

 

verlängerte Ziegelstraße

Kosten nach vorläufiger Kostenberechnung              110.500,00 EUR

 

Verrohrung Graben

Kosten nach vorläufiger Kostenberechnung              15.000,00 EUR

 

Im 1. Halbjahr 2008 wird die Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. Im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) ist das Bauvorhaben mit einer VE für 2009 eingestellt. Somit ist von einem Baubeginn im Herbst 2008 auszugehen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

z.Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüberträge, genehm.
über-/außerpl.Ausgaben, VE)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschl. Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei

überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift