Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1090/2008  

 
 
Betreff: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Forst (Lausitz) an höchstens sechs Sonntagen im Jahr 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klose, Andrea
Federführend:Fachbereich Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: Klose, Andrea
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
16.04.2008 
33. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
25.04.2008 
26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
VO Sonntagsöffnung 08

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt entsprechend § 5 Abs.1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Forst (Lausitz) an höchstens sechs Sonntagen im Jahr 2008 entsprechend der Anlage.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Auf Grundlage des §5(1) des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) wird das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass durch die örtliche Ordnungsbehörde mittels ordnungsbehördlicher Verordnung festgesetzt. Die ordnungsbehördliche Verordnung erlaubt den Verkaufsstellen eine kurzfristige Entscheidung zur Öffnung anlässlich besonderer Anlässe. Als besondere Anlässe sind Feste in der Stadt Forst (Lausitz) sowie die Adventssonntage anzusehen.

Ein Öffnung am Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und den Feiertagen im Dezember wird entsprechend § 5(1) BbgLöG nicht gestattet.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen  aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO Sonntagsöffnung 08 (88 KB)