Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss bestätigt die Entwurfsplanung Albertstraße, zwischen Berliner Straße und Karl-Liebknecht-Straße. Erläuterungen:
Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro KISTERS AG aus Cottbus beauftragt, das Straßenbauprojekt zur Umsetzung des Bauvorhabens zu erarbeiten.
Der zu planende Straßenabschnitt befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet “Westliche Innenstadt”. Im Planungsabschnitt befinden sich Reste der in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragenen Gleisanlagen der Forster Stadteisenbahn sowie das Einzeldenkmal “Wohnhaus Albertstraße Nr. 7”. An das Bauvorhaben grenzt der ebenfalls unter Denkmalschutz gestellte Betriebsbahnhof in der Karl-Liebknecht-Straße an.
Die Albertstraße ist durch eine beidseitige Zeilenbebauung mit mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshäusern, die partiell durch kürzlich vorgenommene Rückbaumaßnahmen unterbrochen ist, gekennzeichnet. Der Abschnitt zwischen Berliner Straße und Bahnhofstraße ist verkehrsorganisatorisch eine Einbahnstraße, dies wird beibehalten.
Ziel der Maßnahme ist primär die Verbesserung der Verkehrssicherheit und Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Straßenzuges. Die Erreichbarkeit der Wohnungen und Geschäfte wird verbessert. Die Bedürfnisse der Fußgänger durch die Erneuerung der Gehwege sowie die Umsetzung der Ziele zum barrierefreien Bauen werden berücksichtigt. Das hohe Parkaufkommen aufgrund der anliegenden Wohnnutzung ist ebenfalls Gegenstand des Bauvorhabens.
Zwischen Berliner Straße und Bahnhofstraße ist vorgesehen, die Fahrbahn in einer Breite von 5,50 m auszuführen. Dieses gewährleistet die bequeme Durchfahrt innerhalb der Einbahnstraßenregelung sowie das einseitige Parken. Zur Anordnung des Parkens soll es keine bauliche Lösung geben; das Parken erfolgt fahrbahnbegleitend.
Für die in der Albertstraße im Abschnitt Berliner Straße bis Bahnhofstraße vorhandene beidseitige mehrstöckige Bebauung entlang der schmalen öffentlichen Straße besteht entsprechend der Lärmminderungsplanung der Stadt Forst (Lausitz) Handlungsbedarf hinsichtlich der angrenzenden Wohnnutzung. Die Fahrbahn soll deshalb asphaltiert werden.
Zwischen der Bahnhofstraße und der Karl-Liebknecht-Straße soll, wie auch im vorbeschriebenen Abschnitt, die Orientierung am vorhandenen Querschnitt erfolgen. Dieses ist vor allem begründet durch die Lage der unter Denkmalschutz stehenden Stadtbahngleise. Das geführte Vorgespräch mit der unteren Denkmalschutzbehörde hat ergeben, dass ein Erhalten der Anlage im Zusammenhang mit dem anliegenden Betriebsbahnhof auf alle Fälle beschieden wird.
Das Parken erfolgt beidseitig fahrbahnbegleitend, sodass sich für den Fahrverkehr eine Durchfahrtsbreite im Zweirichtungsverkehr von ca. 5,00 m ergibt. Für den beidseitig vorhandenen Gehweg verbleibt eine mittlere Breite von 2,75 m pro Seite.
Auf der nördlichen Straßenseite der Albertstraße, im Abschnitt Bahnhofstraße bis Karl-Liebknecht-Straße, soll die ehemals vorhandene Begrünung mit kleinkronigen Bäumen wieder aufgenommen werden. Vorstellbar ist die Pflanzung von Apfeldorn-Bäumen analog der Bahnhofstraße. Die Oberfläche der Fahrbahn im Straßenabschnitt soll mit Granit-Kleinpflaster befestigt werden.
Die Gehwege im gesamten Bauabschnitt erhalten eine Befestigung aus diagonal verlegten Platten und Mosaikpflaster im Ober- und Unterstreifen. Mit dem Bauvorhaben soll die Kreuzung mit der Roßstraße und der Karl-Liebknecht-Straße ausgebaut werden. Im Abschnitt zwischen der Bahnhofstraße und der Karl-Liebknecht-Straße ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung erforderlich.
Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes werden die Kosten für die Straßenbaumaßnahmen ca. 365.000 EUR betragen. Nicht enthalten sind hier Erhaltungsmaßnahmen der alten Stadtbahngleise.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat bisher ergeben, dass die Stadtwerke Forst GmbH die Erneuerung der Trinkwasserleitung vorsehen. Zur Notwendigkeit der Erneuerung der bestehenden Schmutz- und Regenwasserleitungen im Zuge des Straßenbaus können gegenwärtig noch keine Aussagen getroffen werden. Um entsprechende Aussagen tätigen zu können, müssen die vorhandenen Kanäle noch untersucht werden.
Im Maßnahmen- und Durchführungskonzept zum Sanierungsgebiet “Westliche Innenstadt” ist die Umsetzung in den Jahren 2008 und 2009 eingeordnet. |
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