Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1096/2008  

 
 
Betreff: Sanierungsgebiet "Westliche Innenstadt"
hier: Bestätigung der Entwurfsplanung Albertstraße, zwischen Berliner Straße und Karl-Liebknecht-Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Entscheidung
08.05.2008 
41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss bestätigt die Entwurfsplanung Albertstraße, zwischen Berliner Straße und Karl-Liebknecht-Straße.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro KISTERS AG aus Cottbus beauftragt, das Straßen­bauprojekt zur Umsetzung des Bauvorhabens zu erarbeiten.

 

Der zu planende Straßenabschnitt befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet “Westliche Innenstadt”. Im Planungsabschnitt befinden sich Reste der in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragenen Gleisanlagen der Forster Stadteisenbahn sowie das Einzel­denkmal “Wohnhaus Albertstraße Nr. 7”. An das Bauvorhaben grenzt der ebenfalls unter Denk­malschutz gestellte Betriebsbahnhof in der Karl-Liebknecht-Straße an.

 

Die Albertstraße ist durch eine beidseitige Zeilenbebauung mit mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshäusern, die partiell durch kürzlich vorgenommene Rückbaumaßnahmen unter­brochen ist, gekennzeichnet. Der Abschnitt zwischen Berliner Straße und Bahnhofstraße ist verkehrsorganisatorisch eine Einbahnstraße, dies wird beibehalten.

 

Ziel der Maßnahme ist primär die Verbesserung der Verkehrssicherheit und Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Straßenzuges. Die Erreichbarkeit der Wohnungen und Geschäfte wird verbessert. Die Bedürfnisse der Fußgänger durch die Erneuerung der Gehwege sowie die Um­setzung der Ziele zum barrierefreien Bauen werden berücksichtigt. Das hohe Parkaufkommen aufgrund der anliegenden Wohnnutzung ist ebenfalls Gegenstand des Bauvorhabens.

 

Zwischen Berliner Straße und Bahnhofstraße ist vorgesehen, die Fahrbahn in einer Breite von 5,50 m auszuführen. Dieses gewährleistet die bequeme Durchfahrt innerhalb der Einbahn­straßenregelung sowie das einseitige Parken. Zur Anordnung des Parkens soll es keine bau­liche Lösung geben; das Parken erfolgt fahrbahnbegleitend.

 

Für die in der Albertstraße im Abschnitt Berliner Straße bis Bahnhofstraße vorhandene beid­seitige mehrstöckige Bebauung entlang der schmalen öffentlichen Straße besteht entsprechend der Lärmminderungsplanung der Stadt Forst (Lausitz) Handlungsbedarf hinsichtlich der an­grenzenden Wohnnutzung. Die Fahrbahn soll deshalb asphaltiert werden.

 

Zwischen der Bahnhofstraße und der Karl-Liebknecht-Straße soll, wie auch im vorbeschriebe­nen Abschnitt, die Orientierung am vorhandenen Querschnitt erfolgen. Dieses ist vor allem be­gründet durch die Lage der unter Denkmalschutz stehenden Stadtbahngleise. Das geführte Vorgespräch mit der unteren Denkmalschutzbehörde hat ergeben, dass ein Erhalten der Anlage im Zusammenhang mit dem anliegenden Betriebsbahnhof auf alle Fälle beschieden wird.

 

Das Parken erfolgt beidseitig fahrbahnbegleitend, sodass sich für den Fahrverkehr eine Durch­fahrtsbreite im Zweirichtungsverkehr von ca. 5,00 m ergibt. Für den beidseitig vorhandenen Geh­weg verbleibt eine mittlere Breite von 2,75 m pro Seite.

 

Auf der nördlichen Straßenseite der Albertstraße, im Abschnitt Bahnhofstraße bis Karl-Lieb­knecht-Straße, soll die ehemals vorhandene Begrünung mit kleinkronigen Bäumen wieder auf­genommen werden. Vorstellbar ist die Pflanzung von Apfeldorn-Bäumen analog der Bahnhof­straße. Die Oberfläche der Fahrbahn im Straßenabschnitt soll mit Granit-Kleinpflaster befestigt werden.

 

Die Gehwege im gesamten Bauabschnitt erhalten eine Befestigung aus diagonal verlegten Platten und Mosaikpflaster im Ober- und Unterstreifen. Mit dem Bauvorhaben soll die Kreu­zung mit der Roßstraße und der Karl-Liebknecht-Straße ausgebaut werden. Im Abschnitt zwischen der Bahnhofstraße und der Karl-Liebknecht-Straße ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung erforderlich.

 

Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes werden die Kosten für die Straßenbaumaßnah­men ca. 365.000 EUR betragen. Nicht enthalten sind hier Erhaltungsmaßnahmen der alten Stadtbahngleise.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat bisher ergeben, dass die Stadtwerke Forst GmbH die Erneuerung der Trinkwasserleitung vorsehen. Zur Notwendigkeit der Erneuerung der bestehenden Schmutz- und Regenwasserleitungen im Zuge des Straßenbaus können gegen­wärtig noch keine Aussagen getroffen werden. Um entsprechende Aussagen tätigen zu können, müssen die vorhandenen Kanäle noch untersucht werden.

 

Im Maßnahmen- und Durchführungskonzept zum Sanierungsgebiet “Westliche Innenstadt” ist die Umsetzung in den Jahren 2008 und 2009 eingeordnet.