Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss bestätigt die Entwurfsplanung Inselstraße / Heinrich-Heine-Straße. Erläuterungen:
Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro KISTERS AG aus Cottbus beauftragt, das Straßenbauprojekt zur Umsetzung des Bauvorhabens zu erarbeiten.
Der zu planende Straßenabschnitt befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet “Nordost” und erstreckt sich von der Gubener Straße bis zur Jänickestraße. Im Planungsabschnitt befinden sich Reste der in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragenen Gleisanlagen der Forster Stadteisenbahn sowie das Einzeldenkmal “ehemaliges Heizkraftwerk in der Inselstraße”.
Ziel der Maßnahme ist primär die Verbesserung der Verkehrssicherheit und Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Straßenzuges, auch im Zusammenhang mit der Erreichbarkeit des Verwaltungssitzes des Landkreises Spree-Neiße und des Oberstufenzentrums. Die Bedürfnisse der Fußgänger durch den Neubau eines breiteren Gehweges sowie die Ziele zum barrierefreien Bauen werden berücksichtigt.
Die notwendigen Maßnahmen dienen gleichzeitig der Umsetzung der Ziele des Lärmminderungsplanes der Stadt Forst (Lausitz).
Im Bereich der Inselstraße, zwischen Gubener Straße und Heinrich-Werner-Straße, soll zugunsten der gegenwärtig vorhandenen schmalen Gehwege die Fahrbahn auf eine Breite von 6,00 m verringert werden. Die Verringerung der Fahrbahnbreite gewährleistet damit eine Gehwegmindestbreite auf beiden Seiten der Fahrbahn von 1,50 m. Zwischen Heinrich-Werner-Straße und “Tuchmacherbrücke” verbleibt die Fahrbahn auf der vorhandenen Breite von 7,50 m.
Im Bereich der 1996 fertig gestellten Fahrbahn der Kreuzung der Inselstraße / Heinrich-Heine-Straße werden lediglich Anpassungs- und Restarbeiten in den Gehwegen durchgeführt. Die Fahrbahn der Heinrich-Heine-Straße soll bis zur Jänickestraße ebenfalls zugunsten der Gehwege auf 6,50 m Breite ausgebaut werden. Hier ist aufgrund der anliegenden öffentlichen Einrichtungen von erheblichem Fußgängerverkehr auszugehen. Die anliegenden Bushaltestellen werden in die Planung integriert. Die Bushaltestellen werden mit Sonderbordsteinen für den Busbetrieb mit Niederflurfahrzeugen sowie mit taktilen Streifen ausgestattet.
Die Gehwege sollen eine Befestigung aus diagonal verlegten Gehwegplatten sowie im Ober- und Unterstreifen aus Mosaikpflaster erhalten. Die Fahrbahnen sollen aufgrund ihrer Funktion als Zufahrt zum Verwaltungssitz des Landkreises Spree-Neiße und zum Oberstufenzentrum sowie aus Gründen des Lärmschutzes für die Anwohner in Asphaltbauweise ausgeführt werden. Für die in der Inselstraße vorhandene beidseitige mehrstöckige Bebauung besteht entsprechend der Lärmminderungsplanung der Stadt Forst (Lausitz) Handlungsbedarf hinsichtlich der angrenzenden Wohnnutzung.
Mit dem Bauvorhaben soll die Kreuzung der Heinrich-Heine-Straße mit der Jänickestraße ausgebaut werden.
Die Straßenbeleuchtung im gesamten Straßenabschnitt wurde bereits in den vergangenen Jahren erneuert; hier bedarf es lediglich geringfügiger Anpassungsmaßnahmen.
Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes werden die Kosten für die Straßenbaumaßnahmen ca. 375.000 EUR betragen. Nicht enthalten sind hier Erhaltungsmaßnahmen der alten Stadtbahngleise. Zu den Stadtbahngleisen ist gesondert ein denkmalrechtliches Erlaubnisverfahren entsprechend dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz zu führen. Entsprechend der geführten Vorgespräche mit der unteren Denkmalschutzbehörde wird der Rückbau der Stadtbahngleise im Bereich der Heinrich-Heine-Straße beantragt. Es ist möglich, dass von der Denkmalbehörde das optische Nachempfinden der Gleise in Form eines Materialmix gefordert wird. Hierzu sind die Kosten bisher nicht erfasst.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat bisher ergeben, dass die Stadtwerke Forst GmbH die Erneuerung der Gas-Niederdruckleitung sowie der Trinkwasserleitung vorsehen. Die Erneuerung der bestehenden Schmutz- und Regenwasserleitungen im Zuge des Straßenbaus ist erforderlich.
Zur Finanzierung des Bauvorhabens wurde ein Fördermittelantrag über das Programm INTERREG IV A gestellt. Bezüglich der Ausreichung von Zuwendungen gibt es bisher keine verbindlichen Aussagen. |
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