Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1103/2008  

 
 
Betreff: Bestätigung der Vorplanung zum Straßenbau Kirchstraße, von Lindenstraße bis Einmündung Elisabethstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tzscheuschner
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Entscheidung
05.06.2008 
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss bestätigt die Vorplanung zum Straßenbau Kirchstraße, von Lindenstraße bis Einmündung Elisabethstraße.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro COPI aus Cottbus beauftragt, das Straßenbauprojekt zur Umsetzung des Bauvorhabens zu erarbeiten.

 

Der zu planende Straßenabschnitt befindet sich in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten “Innenstadt” und “Nordost” und erstreckt sich über die gesamte Kirchstraße bis zum Gutenberg­platz. Im zu beplanenden Bereich befinden sich das Bodendenkmal Mittelalterliche/Neuzeitliche Wehranlage sowie Reste der in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragenen Gleis­anlage der Forster Stadteisenbahn.

 

Ziel der Baumaßnahme ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des bezeichneten Straßenabschnittes. Dieser Abschnitt der Kirchstraße stellt im kommunalen Verkehrsplan die innere Umfahrung des Zentrums dar und führt das Verkehrs­aufkommen im innerstädtischen Ring um den Markt. Dabei wird der Verkehr über die Straße Am Haag, Rüdigerstraße sowie Elisabethstraße und Kirchstraße in Richtung Norden bzw. zur Grenz­übergangsstelle Forster Straße sowie der B 112 geführt. Es ist eine Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr.

 

Entsprechend des Selbstbindungsbeschlusses zur Gestaltung der Verkehrsräume sollen die Radfahrer losgelöst von der Fahrbahn geführt werden. Die öffentliche Breite lässt dies hier zu und mit der Änderung im Fahrbahnbelag werden die Ziele des Lärmminderungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) umgesetzt.

 

Im Bereich der Anbindung an die Lindenstraße erfolgt eine Verbreiterung der Fahrbahn, um eine Nutzung der Gegenspur beim Abbiegen in Richtung Norden zu verhindern; ebenso in der Elisa­bethstraße (diese Lösung kann nur im Zusammenhang mit dem erforderlichen Grunderwerb der FWO erfolgen). Die Fahrbahn erhält eine Breite von 6,50 m, das ermöglicht die Anordnung von beidseitigen gemeinsamen Rad- und Gehwegen sowie die Anord­nung von Stellplätzen.

 

Die gemeinsamen Rad- und Gehwege sollen aus diagonal verlegten Gehwegplatten hergestellt werden. Die Ober- und Unterstreifen werden aus Mosaikpflaster wieder hergestellt.

 

Im bezeichneten Straßenabschnitt wird die Zufahrt der Wohnstraße der Forster Wohnungsge­nossenschaft e.G. in Granitpflaster als Grundstückszufahrt hergestellt.

 

Die Straßenbeleuchtung in diesem Bauabschnitt wird erstmals hergestellt.

 

Auf der Grundlage der vorliegenden Vorplanung und der bisherigen Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße werden die Baukosten auf ca. 420.000,00 EUR geschätzt. Die Erhaltungs- bzw. Darstellungsmaßnahmen der vorhandenen Gleise der Stadteisenbahn sind bei diesen Kosten enthalten. Eine denkmalrechtliche Erlaubnis liegt gegen­wärtig noch nicht vor. Bei dem gegenwärtigen Arbeitsstand wird von einem Materialmix ausge­gangen.

 

Bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde festgestellt, dass durch die Stadt­werke Forst GmbH die Trinkwasserleitung erneuert werden muss und durch den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) der Schmutzwasserkanal und der Nieder­schlagswasserkanal komplett erneuert werden müssen.

 

Für die Finanzierung des Bauvorhabens wurde ein Fördermittelantrag über das Programm GVFG gestellt. Bezüglich der Bewilligung finanzieller Mittel gibt es bisher keine verbindlichen Aussagen.