Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss bestätigt die Entwurfsplanung Inselstraße / Heinrich-Heine-Straße. Erläuterungen:
Die im Bau- und Umweltausschuss am 08.05.2008 beratene Beschlussvorlage SVV/1097/2008 wurde aufgrund der Fragen und Hinweise nochmals geprüft. Ergänzend zu den in der vorgenannten Vorlage gemachten Erläuterungen wird zur Art der Ausführung, Befestigung der Fahrbahndecke, weiter begründet.
Hauptziel einer Straßenplanung ist die Übereinkunft der Nutzungsansprüche an eine Straße und der Umfeldnutzungen des zugehörigen Quartiers unter Wahrung der städtebaulichen Zusammenhänge sowie Berücksichtigung der gestalterischen und ökologischen Belange, somit die Stetigkeit in der Verkehrsführung. Wichtige straßenraumspezifische Ziele sind dabei die Verkehrssicherheit und der Verkehrsablauf, die Wirtschaftlichkeit, die Umweltverträglichkeit sowie auch die Barrierefreiheit (soziale Brauchbarkeit).
Im Rahmen der gesamtgemeindlichen Planung zur Ausführung und Gestaltung der Gemeindestraßen besteht bereits seit dem Beginn der 1990-er Jahre Einvernehmen, Fahrbahnen in Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung mit einer bituminösen Decke zu befestigen. Die damit erzeugte Eindeutigkeit in der Verkehrsführung und der Verkehrsraumgestaltung trägt maßgeblich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Identifikation mit dem Straßennetz bei. Der allgemeine Verkehrsablauf und zügige Verkehrsfluss wird verbessert.
Im Bereich des Verwaltungssitzes des Landkreises Spree-Neiße und des Oberstufenzentrums bildet die Inselstraße / Heinrich-Heine-Straße den Hauptstraßenzug mit der Richard-Wagner-Straße. Dieser Straßenzug bündelt den Verkehr und führt ihn zur Gubener Straße bzw. Kirchstraße ab (Anlage 1).
Die Belegung des Straßenzuges wurde im Jahr 2007 aktuell ermittelt. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung beträgt 2.970 Kfz. Der Straßenzug ist vom Liniennetz des ÖPNV belegt.
Das am geplanten Straßenzug anliegende Gebiet ist auf der nördlichen Straßenseite durch Gewerbeflächen, Mischflächen und Gemeinbedarfsflächen (Oberstufenzentrum) gekennzeichnet. Die südliche Straßenseite ist charakterisiert durch Mischflächen, die hauptsächlich durch Wohnen gekennzeichnet sind, sowie ebenfalls Gemeinbedarfsflächen (Verwaltungssitz des Landkreises Spree-Neiße). Bei der anliegenden Bebauung handelt es sich um drei- bis fünfgeschossige Gebäude. Am 536 m langen Straßenabschnitt leben 236 Anwohner. Die anliegende Schule hat 1.000 Schülerplätze.
Mit der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes wird gegenwärtig auch der aus dem Jahr 1997 stammende Lärmminderungsplan aktualisiert. Mit dem Vorliegen des Gutachtens zur Aktualisierung des Lärmminderungsplanes ist die Verwaltung verpflichtet, die Ziele zur Lärmminderung umzusetzen. Die Stadt hat alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um unnötige Lärmquellen zu beseitigen und damit die Lärmimmission zu senken.
Der städtebauliche Ensembleschutz ist gegen die gesundheitlichen Belange der Anwohner abzuwägen. Mögliche Rechtsfolgen, die aus der Missachtung des Gutachtens oder aus der nicht sorgfältig durchgeführten Abwägung der Interessen resultieren können, müssen vermieden werden.
Das vorliegende Gutachten zur Lärmminderung geht davon aus, dass durch die bituminöse Befestigung der Fahrbahn, damit verbundenen Schallpegelsenkung von 6 dB, eine deutliche Verbesserung der Immissionssituation für die Anwohner der Inselstraße / Heinrich-Heine-Straße und für die Schüler des Oberstufenzentrums erreicht wird. Die Zahl der erheblich betroffenen Anwohner sinkt um 30 %, bei den gegenwärtig vorhandenen Schülerplätzen erfolgt sogar eine Lärmsenkung unterhalb des Schwellenwertes von 65 dB.
Mögliche Folgen aus der Abweichung von den Vorgaben des Lärmminderungsplanes sind Aufwendungen, die z. B. gebäudeseitig erfolgen müssen, um den im Gutachten ausgewiesenen Schallpegel zu erreichen. Dies könnten u. a. Forderungen zum Einbau einer Lärmschutzverglasung sein. Im auszubauenden Straßenzug sind weitestgehend alle Wohnhäuser modernisiert. Bei etwaigen Forderungen zur Erreichung der avisierten Schallpegelsenkung würden auf die Stadt Forst (Lausitz) die Kosten für den Einbau der Lärmschutzverglasung zukommen, ggf. bedeutet dies auch das vollständige Auswechseln der Fenster (250 bis 1.300 EUR/Fenster).
Unter Beachtung der Vorgaben des Lärmminderungsplanes kann der Straßenzug in folgenden Varianten ausgeführt werden:
Variante 1: Herstellung der Oberfläche in bituminöser Bauweise
Variante 2: Herstellung einer Pflasterdecke in gebundener Bauweise einschließlich gebundener Pflasterfugen (Mörtelbett) mit einhergehender Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf mindestens 30 km/h.
Nur Kosten der Fahrbahndecke
(1) 3.400 m² Fahrbahnfläche
Die Ausführung der Fahrbahn in bituminöser Bauweise trägt somit maßgeblich zur Verringerung der Lärmimmissionswerte bei, ist hinsichtlich der Verkehrsführung eindeutig und ist auch die wirtschaftlichste Ausführungsart im Rahmen des vorgestellten Projektes.
Zu dem vorliegenden Projekt wird am 29.05.2008 mit dem Seniorenbeirat sowie am 03.06.2008 mit dem Behindertenbeirat beraten. Die Ergebnisse werden im Bau- und Umweltausschuss am 05.06.2008 vorgestellt. Anlagen:
Anlage 1 – Lageplan |
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