Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0230/2000  

 
 
Betreff: Satzungsbeschluss nach § 89 Abs. 9 BbgBO
hier: Gestaltungssatzung Forst, Ortsteil Groß Bademeusel

1. Beschluss über vorgebrachte Bedenken und Anregungen
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
13.09.2000      ungeändert beschlossen   
Planungsausschuss Vorberatung
21.09.2000 
12. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
29.09.2000 
11. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag Planungsausschuss und Haupt- und Petitionsausschuss:

 

  1. Der Planungsausschuss und der Haupt- und Petitionsausschuss empfehlen der Stadtverordneten-
    versammlung Forst (Lausitz), die vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher
    Belange und Bürger zu prüfen und die Abwägung entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1 zu beschließen.

 

  1. Der Planungsausschuss und der Haupt- und Petitionsausschuss empfehlen der Stadtverordneten-
    versammlung Forst (Lausitz), die als Anlage 2 beigefügte Satzung nach § 89 Abs. 1 BbgBO, Gestal-
    tungssatzung für den 0rtsteil Groß Bademeusel, zu beschließen.

 

 

 

 

Beschlußvorschlag Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz):

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen
    der Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung
    nach § 89 Abs. 1 BbgBO, Gestaltungssatzung Forst, 0rtsteil Groß Bademeusel.

     

 

 


Erläuterungen:

 

Auf der Grundlage des § 89 der BbgBO wurde durch das Bauplanungsamt der Stadt Forst (Lausitz)

ein Entwurf der Gestaltungssatzung für den 0rtsteil Groß Bademeusel erstellt.

 

Im Rahmen der Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Bürger

erfolgte gemäß § 89 Abs. 9 der BbgBO eine öffentliche Auslegung des Entwurfes der Gestaltungssatzung

für den 0rtsteil Groß Bademeusel der Stadt Forst (Lausitz) vom 25.10.1999 bis 26.11.1999.

 

Während dieser Zeit konnten Bedenken, Hinweise und Anregungen durch betroffene Träger öffent-

licher Belange und Bürger zu diesem Satzungsentwurf schriftlich oder während der Dienststunden

zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Weiterhin wurde der Inhalt der Gestaltungssatzung dem 0rtsvorstand im Rahmen mehrerer Gespräche erläutert, gemeinsam diskutiert und inhaltlich abgestimmt.

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Bürger sind in den

Anlagen 1.0 und 1.1 aufgelistet und abgewogen. Grundsätzliche Bedenken und Anregungen wurden nicht vorgebracht.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungs-handlung haben.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1.0   Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

Anlage 1.1   Stellungnahmen der betroffenen Bürger

Anlage 2      Satzungsbeschluss


                                                                                                                          Anlage 2

 

 

B e s c h l u s s

 

über die Satzung nach § 89 Abs. 1 BbgBO – Gestaltungssatzung Forst,

0rtsteil Groß Bademeusel

 

 

 

 

1.      Die von den berührten Trägern öffentlicher Belange und betroffenen Bürgern vorge-
brachten Bedenken und Anregungen hat die Stadtverordnetenversammlung
Forst (Lausitz) mit folgendem Ergebnis geprüft:

Berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen entsprechend den Anlagen
1.0 und 1.1.

Das Baudezernat wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die Bürger, die
Anregungen und Bedenken erhoben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
 

 

 

2.      Auf der Grundlage des § 89 Abs. 9 BbgBO in der Fassung vom 25.03.1998 beschließt
die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) die Gestaltungssatzung für den
0rtsteil

Groß Bademeusel

als Satzung.

 

 

 

3.      Das Baudezernat wird beauftragt, die Satzung gem. § 89 Abs. 9 BbgBO der Sonder-
aufsichtsbehörde (untere Bauaufsichtsbehörde, Landkreis Spree-Neiße) anzuzeigen.

Nach erfolgter rechtsaufsichtlicher Prüfung hat die ortsübliche Bekanntmachung zu
erfolgen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienst-
stunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

Forst (Lausitz), den

 

 

 

Dr. Gerhard Reinfeld              Dietmar Averdiek

Hauptamtlicher Bürgermeister              Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung