Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag Planungsausschuss und Haupt- und Petitionsausschuss:
Beschlußvorschlag Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz):
Erläuterungen:
Auf der Grundlage des § 89 der BbgBO wurde durch das Bauplanungsamt der Stadt Forst (Lausitz) ein Entwurf der Gestaltungssatzung für den 0rtsteil Groß Bademeusel erstellt.
Im Rahmen der Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Bürger erfolgte gemäß § 89 Abs. 9 der BbgBO eine öffentliche Auslegung des Entwurfes der Gestaltungssatzung für den 0rtsteil Groß Bademeusel der Stadt Forst (Lausitz) vom 25.10.1999 bis 26.11.1999.
Während dieser Zeit konnten Bedenken, Hinweise und Anregungen durch betroffene Träger öffent- licher Belange und Bürger zu diesem Satzungsentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Weiterhin wurde der Inhalt der Gestaltungssatzung dem 0rtsvorstand im Rahmen mehrerer Gespräche erläutert, gemeinsam diskutiert und inhaltlich abgestimmt.
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Bürger sind in den Anlagen 1.0 und 1.1 aufgelistet und abgewogen. Grundsätzliche Bedenken und Anregungen wurden nicht vorgebracht.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungs-handlung haben.
Anlagen:
Anlage 1.0 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Anlage 1.1 Stellungnahmen der betroffenen Bürger Anlage 2 Satzungsbeschluss
B e s c h l u s s
über die Satzung nach § 89 Abs. 1 BbgBO – Gestaltungssatzung Forst, 0rtsteil Groß Bademeusel
1. Die von den berührten Trägern öffentlicher Belange und betroffenen Bürgern vorge-
2. Auf der Grundlage des § 89 Abs. 9 BbgBO in der Fassung vom 25.03.1998 beschließt
3. Das Baudezernat wird beauftragt, die Satzung gem. § 89 Abs. 9 BbgBO der Sonder-
Forst (Lausitz), den
Dr. Gerhard Reinfeld Dietmar Averdiek Hauptamtlicher Bürgermeister Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
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